Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39619 Arendsee (Altmark) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
21,4 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

23,0 km vom Suchpunkt

23,9 km vom Suchpunkt

34,4 km vom Suchpunkt

34,8 km vom Suchpunkt

Die passende Qualifizierung im Arendseer Betrieb berücksichtigt anerkannte vorhandene Nachweise. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Lernort wird zusätzlich zur fachlichen Kurswahl vereinbart.
Ein Betrieb aus Arendsee hat einen Raum für die Schulung vorgemerkt. Fragen Sie die Ausbildungsstelle, welche Voraussetzungen für den geplanten Inhouse-Kurs gelten und welcher Zeitrahmen einschließlich der vereinbarten Vorbereitung benötigt wird. Ein freier Raum zu einzelnen Stunden ist noch keine vollständige Grundlage.
Beschreiben Sie den tatsächlichen Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung und benennen Sie offene Punkte. Falls der Raum zwischenzeitlich anders genutzt werden soll, muss das vor der Vereinbarung geklärt sein. Erst die bestätigten Angaben gehören in die Einladung. So treffen interne Raumplanung und der tatsächlich vereinbarte Unterricht am Kurstag zusammen.
Kenntnisse und Fähigkeiten sollen erhalten werden, nicht nur ein früherer Kurstitel wieder auftauchen. Beschäftigte können Aufgaben unter Anleitung bearbeiten und offene Fragen ansprechen. Eigenschutz, Notruf und die Betreuung betroffener Personen sind Themen des allgemeinen Rahmens. Ein Betrieb darf daraus keine Garantie für beliebige Spezialleistungen einer bestimmten Schule ableiten. Zusätzliche Wünsche werden gesondert beschrieben und vereinbart, während die reguläre Fortbildung ihren vorgesehenen Umfang behält.
Diese Angaben helfen der Schule bei der Einordnung.
Anerkannte Vorbildung mitteilen.
Weiteren Lehrgang klären.
Besonderen Wunsch ausdrücklich nennen.
Eine Gruppe kann Beschäftigte mit unterschiedlichen anerkannten Qualifikationen enthalten. Sehen Sie deshalb vorhandene Bescheinigungen an, bevor der weitere Lehrgang festgelegt wird. Ein früherer Führerscheinkurs kann betrieblich relevant sein, wenn nach den DGUV-Voraussetzungen eine ermächtigte Ausbildungsstelle und ein Alter von höchstens zwei Jahren vorliegen. Andere anerkannte Qualifikationen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Diese Prüfung betrifft die betriebliche Aufgabe; sie beschreibt keine allgemeine private Verfallsregel des Fahrerlaubnisnachweises.
Die reguläre Schulung erfolgt als praktische Ausbildung in Präsenz. Beschäftigte benötigen einen Lernrahmen ohne ständige Unterbrechungen durch andere Arbeitsaufträge.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Gegenstand | Bedeutung |
|---|---|
| Qualifikation | Fachlicher Ausgangsstand |
| Durchführung | Vereinbarter Lernort |
| Mehrumfang | Besondere Leistung |
Berechtigte Gebühren folgen den Bedingungen des zuständigen Trägers. Die ermächtigte Schule erläutert dem Betrieb die erforderlichen Arbeitgeberangaben; Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber.
Zuständige BG oder Unfallkasse bestimmen.
Weitere Leistungen vor der Beauftragung vereinbaren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, zuzüglich Pausen. Eine vereinbarte Inhouse-Schulung verkürzt diesen regulären Unterrichtsumfang für die Gruppe nicht.
Nach den DGUV-Hinweisen ist in Zweifelsfällen Ausbildung anstelle von Fortbildung möglich. Anerkannte vorhandene Qualifikationen bleiben für die Einordnung relevant. Die gleiche reguläre Lehrgangsdauer allein beantwortet die Frage nach der passenden Kursart nicht.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung sind nach den DGUV-Hinweisen reguläre Bestandteile. Besondere weitere Wünsche benötigen eine ausdrückliche Vereinbarung. Benennen Sie deshalb den zusätzlich gewünschten Umfang bereits in der Anfrage nachvollziehbar.
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