Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39539 Havelberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
26,1 km vom Suchpunkt

29,3 km vom Suchpunkt

29,5 km vom Suchpunkt

29,6 km vom Suchpunkt

29,9 km vom Suchpunkt

30,0 km vom Suchpunkt

Ein betrieblicher Lehrgang vermittelt oder erhält praktische Fähigkeiten. Der allgemeine Rahmen behandelt unter anderem Eigenschutz, Notruf und Betreuung betroffener Personen. Für Havelberger Beschäftigte wird die passende Ausbildung oder Fortbildung anhand anerkannter vorhandener Qualifikationen eingeordnet. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Die betriebliche Teilnehmergruppe ist nach der ersten Anfrage größer oder kleiner geworden. Geben Sie der Ausbildungsstelle den aktuellen Stand aus Havelberg, bevor Einladungen verschickt werden. Lassen Sie klären, ob der vereinbarte Ausbildungs- oder Fortbildungstermin unter den neuen Angaben bestehen bleibt.
Bei einem Inhouse-Kurs können auch die räumlichen Voraussetzungen betroffen sein. Eine intern aktualisierte Zahl ist daher noch keine bestätigte Änderung der Vereinbarung. Halten Sie fest, welche Personen tatsächlich zugesagt sind und für wen weiterhin ein eigener Bedarf besteht. So kann die weitere Planung auf einem klaren Buchungsstand beruhen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Schule bespricht mit dem Havelberger Unternehmen die erforderlichen Angaben für eine mögliche direkte Abrechnung mit dem zuständigen Träger.
Bedingungen von BG oder Unfallkasse beachten.
Zusatzumfang vor dem Auftrag vereinbaren.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Kursart | Qualifikationsbedarf |
| Standard | Reguläre Leistungen |
| Zusatz | Besondere Vereinbarung |
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zählen nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang. Zusätzliche Wünsche werden besonders vereinbart. So kann die Firma verstehen, welche Leistungen zur regulären Qualifizierung gehören und was sie darüber hinaus beauftragt. Die mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Trägers. Arbeitsentgelt und Fahrten liegen beim Arbeitgeber; die Gebührenfrage beschreibt deshalb nicht den gesamten Aufwand einer betrieblichen Schulung.
Diese Angaben betreffen unterschiedliche Teile des Angebots.
Anerkannte Nachweise der Personen nennen.
Passenden Qualifizierungsbedarf klären.
Weiteren Wunsch ausdrücklich beschreiben.
Die allgemeinen Inhalte sollen beim Helfen unterstützen. Beschäftigte können eigene Fragen einbringen und praktische Aufgaben unter Anleitung bearbeiten. Auch Verbandmaterial ist Teil des Themenrahmens. Eine Firma kann darüber hinaus besondere Wünsche formulieren, sollte sie aber ausdrücklich als zusätzlichen Bedarf benennen. Eine Inhaltsliste ersetzt nicht die Vereinbarung mit der Schule. Sie ist auch keine Zusage für jede Spezialleistung, die ein Betrieb aus seinem Arbeitsumfeld heraus gerne ergänzen würde.
Ein rein digitales Informationsangebot ersetzt den regulären Lehrgang nicht. Auch Inhouse brauchen Beschäftigte Gelegenheit zur eigenen Beteiligung ohne parallele Arbeitsaufträge.

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das ergibt jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Die vereinbarte Durchführung im Unternehmen verändert den regulären Umfang nicht.
Die erstmalige Benennung allein entscheidet das nicht. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind einzubeziehen. Bei Zweifelsfällen ist nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung statt einer Fortbildung möglich; die Kurswahl wird anhand des tatsächlichen Ausgangsstands eingeordnet.
Die DGUV nennt dafür einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Die Voraussetzung betrifft die betriebliche Verwendung und begründet keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis.