Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53545 Linz am Rhein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

2,8 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

11,9 km vom Suchpunkt

Linz am Rhein · Rheinland-Pfalz
Für einen Linzer Betrieb zählen anerkannte vorhandene Qualifikationen bei der Kurswahl. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Der passende weitere Lehrgang wird anhand des Ausgangsstands eingeordnet. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; zusätzliche Leistungswünsche werden ausdrücklich vereinbart.

Die Ausbildungsstelle hat für einen Linzer Betrieb einen anderen Kurstag bestätigt. Prüfen Sie dabei nicht nur das Datum, sondern die gesamte aktuelle Rückmeldung. Zeiten, Unterrichtsort oder Ansprechpartner können von der ersten Planung abweichen. Die Beschäftigten benötigen eine eindeutige Einladung zur Ausbildung oder Fortbildung.
Bei einem Inhouse-Kurs muss der Raum auch am neuen Tag tatsächlich verfügbar sein. Klären Sie, falls einzelne Personen den Termin nicht wahrnehmen können, deren weitere Teilnahme gesondert. Eine aktualisierte Einladung sollte ausdrücklich die frühere Fassung ersetzen. So wird die Verschiebung nicht zu einer Mischung alter und neuer Angaben, aus der die Gruppe ihren Ablauf selbst ableiten muss.

Beschäftigte sollen die Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten können. Digitale Informationen allein ersetzen den regulären Lehrgang nicht, auch wenn die Firma eine Durchführung im eigenen Gebäude wünscht.
Bezug
Passender Lehrgang
Bezug
Vereinbarte Durchführung
Bezug
Weitere Leistung
Die Angaben helfen bei fachlicher und wirtschaftlicher Einordnung.
Anerkannte Vorbildung mitteilen.
Weiteren Qualifizierungsbedarf klären.
Besondere Leistung ausdrücklich beschreiben.
Ein vorhandener Führerscheinkurs kann nach den DGUV-Voraussetzungen für die betriebliche Aufgabe berücksichtigt werden. Dafür nennt die DGUV eine ermächtigte Ausbildungsstelle und ein Kursalter von höchstens zwei Jahren. Prüfen Sie die konkrete Bescheinigung. Andere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls relevant sein. Diese Einordnung betrifft die Verwendung im Betrieb und bedeutet keine allgemeine private Ablaufregel. Die Gruppe sollte deshalb nicht allein aufgrund neuer Benennungen pauschal derselben Grundausbildung zugeordnet werden.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Linzer Unternehmen den möglichen direkten Abrechnungsweg und die erforderlichen Angaben für den zuständigen Träger.
Voraussetzungen der BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere Leistungen vor dem Auftrag vereinbaren.
Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Sie bedeutet nicht, dass sämtliche betrieblichen Aufwendungen gedeckt sind. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber. Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung sind nach den DGUV-Hinweisen Standardbestandteile. Besondere weitere Wünsche werden gesondert vereinbart. Eine Firma kann so den regulären Lehrgang von dem Mehrumfang unterscheiden, den sie zusätzlich bei der Schule anfragen möchte.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Daraus ergeben sich jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Ein vereinbarter Kurs im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV-Hinweise lassen diese Möglichkeit in Zweifelsfällen zu. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind für die Einordnung relevant. Aus einer gleichen regulären Unterrichtslänge folgt keine beliebige Wahl ohne Betrachtung des tatsächlichen Ausgangsstands.
Eigenschutz, Notruf, Verbandmaterial und Betreuung betroffener Personen gehören unter anderem zum allgemeinen Rahmen. Daraus ergibt sich keine Zusage einer bestimmten Schule für jede zusätzliche Spezialleistung. Weitergehende Wünsche bespricht die Firma gesondert.
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