Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16359 Biesenthal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,5 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

15,1 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

Betriebliche Ersthelferschulung verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Für einen Biesenthaler Betrieb ist deshalb wichtig, dass Beschäftigte selbst unter Anleitung mitarbeiten können. Der weitere Lehrgang berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen. Die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten.
Ein Betrieb aus Biesenthal bucht erneut bei derselben Schule und greift für die Einladung auf eine alte Vorlage zurück. Prüfen Sie die aktuelle Bestätigung, bevor Adresse und Zeiten übernommen werden. Der neue Ausbildungs- oder Fortbildungskurs kann an einem anderen Veranstaltungsort stattfinden.
Bei einem Inhouse-Termin ist ebenfalls der aktuell vereinbarte Raum maßgeblich. Bezeichnen Sie den Zugang so, dass auch Beschäftigte eines anderen Arbeitsorts ihn finden können. Fragen zur Anschrift werden vor dem Unterricht mit der Ausbildungsstelle geklärt. Eine frühere erfolgreiche Anreise ist keine Bestätigung dafür, dass dieselbe Adresse für den heutigen Kurs noch gilt.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen gehören bei der Auswahl von Ausbildung oder Fortbildung einbezogen. Eine erstmalige Benennung allein verlangt keine neue Grundausbildung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die ermächtigte Schule stimmt mit dem Biesenthaler Unternehmen die erforderlichen Arbeitgeberangaben für berechtigte Lehrgangsgebühren ab.
Die BG oder Unfallkasse des Betriebs nennen.
Weiteren Umfang gesondert vereinbaren.
Bezug
Qualifikation
Bezug
Durchführung
Bezug
Mehrumfang
Diese Angaben betreffen verschiedene Teile der Vorbereitung.
Anerkannte Vorbildung berücksichtigen.
Geeignete praktische Durchführung abstimmen.
Weitergehenden Wunsch benennen.
Ein vereinbarter Raum allein schafft noch keine ungestörte Teilnahme. Beschäftigte sollen praktische Aufgaben bearbeiten und Rückfragen stellen können. Klären Sie intern, wie gewöhnliche Arbeiten währenddessen übernommen werden, damit die Gruppe nicht ständig für andere Aufgaben abgerufen wird. Die räumlichen Bedingungen bespricht die Schule mit dem Betrieb. Digitale Informationen allein ersetzen den regulären Qualifizierungsrahmen nicht. Inhouse ist eine vereinbarte Durchführung, bei der das praktische Lernen ebenso ermöglicht werden muss.
Eigenschutz, Notruf und die Betreuung betroffener Personen gehören zu den Themen des allgemeinen Ausbildungsrahmens; auch Verbandmaterial wird aufgegriffen. Solche Angaben erklären den regulären Lehrgang. Sie sind keine Zusage einer bestimmten Schule für jeden speziellen betrieblichen Wunsch. Beschäftigte können Fragen aus ihrem Arbeitsumfeld mitbringen. Wird darüber hinaus zusätzliche Schulung benötigt, beschreibt die Firma diesen Mehrumfang ausdrücklich. Ein eigener kurzer Themenplan ist kein Ersatz für den vorgesehenen regulären Lehrgang.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das ergibt jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Der reguläre Umfang bleibt auch bei einer vereinbarten Schulung im Unternehmen bestehen.
Die DGUV nennt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung als reguläre Bestandteile. Besondere zusätzliche Wünsche brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung, damit ihr Umfang vor der Beauftragung nachvollziehbar feststeht.
Diese Aufwendungen trägt der Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt gesondert den Voraussetzungen des zuständigen Trägers. Zusätzliche Leistungen sind vor dem Auftrag ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle zu vereinbaren.