Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19243 Wittenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,4 km vom Suchpunkt

25,4 km vom Suchpunkt

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Wittenburg · Mecklenburg-Vorpommern
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang. Ein Wittenburger Betrieb vereinbart besondere weitere Leistungen ausdrücklich. Für die Kurswahl zählen anerkannte vorhandene Qualifikationen; eine neue Ersthelferrolle allein fordert keine neue Grundausbildung. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.

Mehrere Beschäftigte können einen Lehrgang nur dann vollständig besuchen, wenn die laufenden Aufgaben anderweitig übernommen werden. Klären Sie das im Wittenburger Unternehmen frühzeitig. Geben Sie allen Teilnehmern den kompletten Zeitrahmen und die Informationen zu benötigten Unterlagen weiter.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Eine mögliche Gebührenübernahme erfragen Sie vor der Buchung beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dessen Voraussetzungen und Verfahren. Halten Sie die dafür geforderten betrieblichen Angaben vollständig bereit.
| Entscheidung | Bezug |
|---|---|
| Kurswahl | Anerkannte Qualifikation |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung |
| Mehrumfang | Zusätzliche Leistung |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Wittenburger Betrieb die erforderlichen Arbeitgeberangaben und das Verfahren des zuständigen Trägers.
BG oder Unfallkasse und deren Bedingungen beachten.
Weitere Leistungen vor dem Auftrag vereinbaren.
Diese Angaben helfen bei einer passenden Antwort.
Anerkannte Nachweise nennen.
Weiteren Kursbedarf klären.
Gewünschten Mehrumfang beschreiben.
Beschreiben Sie, was über den regulären Lehrgang hinaus gewünscht wird. Eine allgemeine Inhaltsangabe ist keine unbegrenzte Zusage einer bestimmten Schule für jeden Spezialbedarf. Eigenschutz oder Notruf gehören zum allgemeinen Rahmen, beantworten aber nicht jede Frage zu zusätzlichen Leistungen. Die Ausbildungsstelle kann einen konkret beschriebenen Wunsch gezielt einordnen. Ein Inhouse-Auftrag legt zunächst die Durchführung fest und ersetzt keine Vereinbarung zum weiteren Umfang, den der Betrieb tatsächlich beauftragen möchte.
Die reguläre Qualifizierung verlangt eigene praktische Beteiligung unter Anleitung. Digitale Informationen allein ersetzen sie nicht; auch im Unternehmen benötigt die Gruppe passende Bedingungen ohne parallele Arbeitsaufträge.
Eine Gruppe kann unterschiedliche anerkannte Qualifikationen mitbringen. Die neue betriebliche Rolle erklärt deshalb nicht allein, welche Schulung jede Person benötigt. Nennen Sie der Schule relevante Nachweise und offene Fragen zur Ausgangslage. Ausbildung und Fortbildung sind regulär gleich lang; die Dauer bestimmt die passende Auswahl dennoch nicht. In Zweifelsfällen lässt der DGUV-Hinweis auch Ausbildung statt Fortbildung zu. Ein gemeinsamer Termin wird auf diesem fachlich geklärten Bedarf aufgebaut, statt ihn zu ersetzen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Ein vereinbarter Unterricht im Betrieb verkürzt diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist. Die Voraussetzung betrifft die betriebliche Verwendung und ist keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
Arbeitsentgelt und Fahrten liegen beim Arbeitgeber. Berechtigte Lehrgangsgebühren können nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen werden. Die mögliche Gebührenübernahme ist keine pauschale Finanzierung sämtlicher zusätzlicher Leistungen oder aller betrieblichen Aufwendungen.