Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 24960 Glücksburg (Ostsee) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,7 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

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Glücksburg (Ostsee) · Schleswig-Holstein
Für Glücksburger Beschäftigte ist der reguläre Lehrgang eine Gelegenheit zur eigenen praktischen Mitarbeit. Auch eine gemeinsam angemeldete Gruppe besteht aus einzelnen Lernenden. Gewohnte Arbeitsrollen und digitale Besprechungen ersetzen diese praktische Lernform nicht. Die Qualifizierung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle, gegebenenfalls als vereinbarte Inhouse-Durchführung für die konkrete Gruppe.

Wenn der Unterricht zur Gruppe kommen soll, braucht die Ausbildungsstelle mehr als den Namen des Unternehmens. Beschreiben Sie die Räume am Glücksburger Standort und geben Sie die Teilnehmerzahl an. Nennen Sie mögliche Termine, ohne vor einer Zusage bereits eine Durchführung vorauszusetzen.
Klären Sie, ob Ausbildung oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt wird. Für berechtigte Kursgebühren ist die direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Weitere Leistungen und ihre Kosten sollten gesondert erkennbar sein.
Lassen Sie den konkreten Lehrgang bestätigen. Für einzelne Beschäftigte können öffentliche Kursplätze eine passende Teilnahme ermöglichen, wenn sich eine gemeinsame Gruppe nicht sinnvoll organisieren lässt.
Für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und vorgesehenes Verfahren beachten.
Arbeitsentgelt und notwendige Fahrten tragen.
Bezug
Einzelne Lernende mit eigener Mitarbeit
Bezug
Kein stellvertretendes Üben für andere
Bezug
Keine reguläre praktische Präsenzschulung
Wenn Führungskraft und Mitarbeitende gemeinsam einen Lehrgang besuchen, bringen sie ihre gewohnten Arbeitsrollen mit. Bei einer Teilnehmerübung geht es jedoch um die eigene praktische Mitarbeit. Eine erfahrene Kollegin kann nicht stellvertretend für die ganze Abteilung üben. Für die Vorbereitung der Gruppe hilft deshalb die gemeinsame Erwartung, dass jede Person als Lernende teilnimmt und nicht nur den vertrauten Arbeitsablauf der anderen beobachtet.
Ein regulärer Lehrgang ist für höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen.
Eine Videokonferenz kann Menschen miteinander ins Gespräch bringen. Die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Qualifizierung ist jedoch Präsenzunterricht mit praktischen Übungen; ein reiner Onlinekurs reicht dafür nicht aus. Diese Unterscheidung betrifft die Durchführung des Unterrichts, nicht den Weg einer Anfrage oder Anmeldung. Wenn im Unternehmen digitale Besprechungen üblich sind, sollte ein solcher gewohnter organisatorischer Ablauf deshalb nicht ungeprüft als Lernform für den regulären Ersthelferlehrgang übernommen werden.
Arbeitsrollen und Unterrichtsform erfüllen verschiedene Aufgaben.
Selbst praktisch mitarbeiten.
Gewohnte betriebliche Aufgaben von der Lernrolle unterscheiden.
Praktische Übungen im regulären Rahmen.
Neben den neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten sind Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten vorgesehen. Die Zeiten werden bei der betrieblichen Planung vollständig berücksichtigt, auch für eine vereinbarte entsprechende Inhouse-Durchführung.
Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie dient der Sicherung erworbener Kompetenzen. Die entsprechende reguläre Schulung wird bei einer ermächtigten Stelle absolviert, gegebenenfalls als vereinbarter Inhouse-Lehrgang.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen gelten gemeinsam. Die private Verwendung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung der absolvierten Schulung noch nicht.
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