Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53557 Bad Hönningen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,2 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

Bei der Auswahl betrieblicher Ersthelfer nennt die DGUV persönliche Voraussetzungen und Motivation. Ein Bad Hönninger Unternehmen berücksichtigt daneben anerkannte vorhandene Qualifikationen für den weiteren Lehrgang. Eine neue Benennung allein fordert keine neue Grundausbildung; die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Wenn sich Ihr Team verändert, lohnt ein gemeinsamer Blick auf die Ersthelferplanung. Eine neu vorgesehene Person hat möglicherweise noch keinen Lehrgang besucht; bei anderen liegen bereits Bescheinigungen vor. Legen Sie der Ausbildungsstelle diesen unterschiedlichen Bedarf dar, damit Ausbildung und Fortbildung passend besprochen werden können.
Für einen Inhouse-Kurs in Bad Hönningen nennen Sie die geplante Gruppengröße und besprechen die verfügbaren Räume. Lassen Sie die Veranstaltung ausdrücklich vereinbaren. Fragen Sie auch nach den organisatorischen Anforderungen des Anbieters und teilen Sie diese im Unternehmen mit.
Überlegen Sie, ob eine gemeinsame Gruppe vollständig teilnehmen kann oder einzelne Anmeldungen in offenen Lehrgängen besser in den Arbeitsablauf passen. Die Beschäftigten brauchen für den Unterricht eine Vertretung ihrer laufenden Aufgaben. Eine feste Ansprechperson kann Rückfragen sammeln und den Teilnehmern die verbindlichen Kursinformationen weitergeben.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Welche davon für eine Person eingeordnet wird, hängt vom anerkannten vorhandenen Qualifikationsstand ab. Geeignete Nachweise können bereits vor der neuen betrieblichen Rolle vorhanden sein. In Zweifelsfällen lässt der DGUV-Hinweis auch Ausbildung statt Fortbildung zu. Nennen Sie der Schule die relevanten Ausgangsstände und offene Fragen, bevor eine gesamte Gruppe allein nach einem gemeinsamen freien Datum demselben Lehrgang zugeordnet wird.
Diese Angaben helfen bei der fachlichen Einordnung.
Voraussetzungen und Motivation berücksichtigen.
Anerkannte vorhandene Nachweise nennen.
Weiteren Bedarf klären.
| Entscheidung | Bezug |
|---|---|
| Personenauswahl | Persönliche Voraussetzungen |
| Kurswahl | Anerkannte Qualifikation |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung |
Die reguläre Schulung verlangt eigene praktische Beteiligung unter Anleitung. Digitale Informationen allein ersetzen diesen Rahmen nicht; auch im Unternehmen benötigt die Gruppe passende Lernbedingungen.
Die DGUV beschreibt persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen sowie Motivation. Das ist eine andere Frage als die organisatorische Suche nach verfügbaren Kursplätzen. Besprechen Sie die vorgesehene Ersthelferaufgabe und berücksichtigen Sie die tatsächliche Ausgangslage. Diese Informationsseite trifft keine individuelle Eignungsentscheidung. Offene persönliche Fragen werden anhand der konkreten Aufgabe beziehungsweise der Schulungsbedingungen mit den zuständigen Stellen oder der Ausbildungsstelle geklärt, bevor die Teilnahme passend organisiert wird.
Für mögliche Gebührenübernahme gelten die Trägerbedingungen. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber; die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die erforderlichen Arbeitgeberangaben.
Zuständige BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere Leistungen gesondert vereinbaren.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Ein vereinbarter Lernort im Unternehmen verkürzt den regulären Umfang nicht.
Für diese Verwendung nennt die DGUV einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Die betriebliche Voraussetzung ist keine allgemeine private Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum regulären Lehrgang. Besondere weitere Wünsche brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung, damit der zusätzlich gewünschte Umfang vor dem Auftrag nachvollziehbar ist.
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