Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66976 Rodalben sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,8 km vom Suchpunkt

5,5 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

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24,1 km vom Suchpunkt

Rodalben · Rheinland-Pfalz
Betriebliche Lehrgänge sollen praktische Fähigkeiten vermitteln oder erhalten. Für die passende Kurswahl sind anerkannte vorhandene Qualifikationen relevant. Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum Standardumfang; eine Firma aus Rodalben vereinbart besondere zusätzliche Leistungen ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle.

Der geplante Schulungsraum wird im Rodalber Unternehmen kurzfristig für andere Aufgaben benötigt. Geben Sie der Ausbildungsstelle Bescheid und beschreiben Sie eine mögliche Alternative. Ob die räumlichen Voraussetzungen für den Inhouse-Unterricht weiterhin passen, muss gemeinsam geklärt werden.
Die Beschäftigten erhalten erst danach einen aktualisierten Treffpunkt. Für die Ausbildung oder Fortbildung gelten die bestätigten Zeiten und Bedingungen, auch wenn der Kurs im eigenen Gebäude stattfindet. Falls keine geeignete Alternative vereinbart werden kann, braucht es eine ausdrückliche weitere Terminplanung. Ein intern ausgetauschtes Türschild ersetzt die Abstimmung mit der Schule nicht.
Fachliche Angaben helfen bei der Antwort der Schule.
Anerkannte Qualifikationen mitteilen.
Regulären Lehrgang einordnen.
Zusätzlichen Wunsch konkret beschreiben.
Einordnung
Passender weiterer Lehrgang
Einordnung
Vereinbarte Durchführung
Einordnung
Zusätzliche Leistung
Die neue Ersthelferrolle allein schreibt keine neue Grundausbildung vor. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden einbezogen. Ein früherer Führerscheinkurs kann betrieblich berücksichtigt werden, wenn er nach den DGUV-Voraussetzungen bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde und höchstens zwei Jahre alt ist. Fragen zum konkreten Dokument klären Sie, bevor der weitere Lehrgang festgelegt wird. Die betriebliche Verwendung darf dabei nicht als allgemeine private Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis ausgelegt werden.
Eine Anfrage kann den regulären Lehrgang und weitere Anliegen enthalten. Beschreiben Sie den Mehrumfang so, dass die Schule darauf konkret antworten kann. Eine allgemeine Themenangabe wie Eigenschutz oder Notruf bedeutet keine Zusage für jeden Spezialwunsch. Die DGUV unterscheidet Standardleistungen von besonders vereinbarten weiteren Leistungen. Vor dem Auftrag sollte deshalb deutlich sein, was regulär enthalten ist und welche zusätzliche Leistung der Betrieb tatsächlich beauftragen möchte.

Auch im Betrieb wird die reguläre Qualifizierung in Präsenz praktisch durchgeführt. Beschäftigte brauchen Gelegenheit, Aufgaben unter Anleitung selbst zu bearbeiten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Schule erläutert dem Rodalber Unternehmen, welche Arbeitgeberangaben für die mögliche direkte Abrechnung mit dem zuständigen Träger erforderlich sind.
Bedingungen der BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere Leistungen vor dem Auftrag vereinbaren.
Regelmäßige Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie dient dazu, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind bei der Einordnung des weiteren Lehrgangs zu berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Daraus ergeben sich jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Ein vereinbarter Unterricht im Unternehmen verkürzt den regulären Umfang nicht.
Diese Aufwendungen liegen beim Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich gesondert nach den Voraussetzungen des zuständigen Trägers. Besonders gewünschte weitere Leistungen werden vor der Beauftragung ausdrücklich vereinbart.