Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92249 Vilseck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,2 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

27,3 km vom Suchpunkt

33,3 km vom Suchpunkt

33,4 km vom Suchpunkt

37,3 km vom Suchpunkt

Der allgemeine Ausbildungsrahmen greift unter anderem Eigenschutz, Notruf und Betreuung betroffener Personen auf. Ein Vilsecker Betrieb kann diese Angaben zum Verständnis des Lehrgangs nutzen. Die passende weitere Qualifizierung berücksichtigt anerkannte vorhandene Nachweise; reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig einen Lehrgang besuchen, brauchen die laufenden Aufgaben eine Vertretung. Bereiten Sie das im Vilsecker Unternehmen rechtzeitig vor. Alle Beschäftigten sollen die vollständige Unterrichtszeit frei haben und den Ablauf sowie die benötigten Unterlagen kennen.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Für einen Inhouse-Auftrag vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Nach der Teilnahme ergänzen Sie Ihre betriebliche Übersicht um die neuen Bescheinigungen. Eine klare Zuständigkeit für die Dokumentation erleichtert spätere Rückfragen und weitere konkrete Schulungsanfragen, auch wenn verschiedene Arbeitsbereiche beteiligt sind.
Klärung
Passender Lehrgang
Klärung
Reguläre Bestandteile
Klärung
Besondere Vereinbarung
Eine Themenliste ist keine Sammlung beliebiger Zusatzangebote. Sie beschreibt den allgemeinen Rahmen, in dem Beschäftigte praktisch lernen und Fragen stellen können. Auch Verbandmaterial wird aufgegriffen. Fragen aus dem eigenen Arbeitsumfeld können das Lernen unterstützen. Für besondere weitere Leistungen braucht es jedoch eine gesonderte Absprache mit der Schule. Die Firma sollte daher einen speziellen Wunsch verständlich benennen und nicht aus allgemeinen Ausbildungszielen ableiten, dass jede gewünschte Ergänzung automatisch zugesagt ist.
Ein rein digitales Informationsangebot ersetzt den regulären Lehrgang nicht. Auch im Betrieb sollen Beschäftigte unter Anleitung eigene Aufgaben bearbeiten können und nicht parallel gewöhnliche Arbeit übernehmen.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren folgt dagegen den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung sind nach den DGUV-Hinweisen Standardbestandteile. Besondere weitere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Diese Unterscheidung hilft beim Auftrag: Die reguläre Qualifizierung und zusätzliche Leistungen können nachvollziehbar benannt werden, ohne eine mögliche Gebührenübernahme mit einer pauschalen Finanzierung sämtlicher betrieblichen Aufwendungen gleichzusetzen.
Diese Angaben helfen bei der passenden Antwort.
Anerkannte Qualifikationen nennen.
Weiteren Kursbedarf klären.
Besonderen Umfang beschreiben.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Vilsecker Unternehmen das Verfahren und die erforderlichen Arbeitgeberangaben des zuständigen Trägers.
Bedingungen der BG oder Unfallkasse beachten.
Zusätzliche Leistungen vor dem Auftrag vereinbaren.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Der vereinbarte Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt den regulären Umfang nicht.
Die erstmalige Benennung allein entscheidet das nicht. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind zu berücksichtigen. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch Ausbildung statt Fortbildung erfolgen; die Einordnung bezieht sich auf den tatsächlichen Ausgangsstand.
Die DGUV nennt dafür einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist. Die Voraussetzung betrifft betriebliche Verwendung und begründet keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis.