Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74363 Güglingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,2 km vom Suchpunkt

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Die geeignete Qualifizierung ist ein Teil der Vorbereitung betrieblicher Ersthelfer im Güglinger Unternehmen. Daneben wird deutlich gemacht, wer die Aufgabe übernimmt. Für Fragen zur örtlichen Organisation kann fachliche Beratung einbezogen werden. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang bildet Menschen aus; weitere Entscheidungen bleiben an die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse gebunden.
Die Namen der vorgesehenen Beschäftigten und ihre bisherigen Ersthelfernachweise helfen einer Ausbildungsstelle, Ausbildung oder Fortbildung passend zu besprechen. Ihr Güglinger Betrieb kann für einzelne Personen offene Lehrgänge anfragen oder eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung planen.
Für Letztere sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Alle Teilnehmer brauchen die ganze Unterrichtszeit frei von anderen Aufgaben. Informieren Sie sie über Ablauf und benötigte Unterlagen.
Wenden Sie sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger und erfragen Sie dessen Voraussetzungen. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dem vorgesehenen Verfahren. Halten Sie die dafür geforderten betrieblichen Angaben vollständig bereit.
Die eigene BG oder Unfallkasse erläutert Voraussetzungen und erforderliche Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Teilnehmenden klären.
Ausdrücklich gewünschte Zusatzleistungen gesondert vereinbaren.

Art und Menge der Erste-Hilfe-Mittel richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen. Regelmäßige Kontrolle und Ergänzung bei Bedarf gehören dazu. Ein Lehrgang einzelner Beschäftigter ersetzt die tatsächliche Versorgung an den Arbeitsorten und ihre laufende Organisation nicht automatisch.
Die DGUV nennt Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers als Beratungsmöglichkeiten zur Ersten Hilfe. Offene Fragen können mit Blick auf die konkreten Arbeitsverhältnisse besprochen werden. Eine absolvierte Schulung einzelner Menschen trifft nicht von selbst alle Entscheidungen über Hilfeeinrichtungen oder örtliche Abläufe. Auch nach einem gemeinsam vereinbarten Inhouse-Lehrgang bleibt diese Organisation eine betriebliche Aufgabe. Fachliche Beratung kann dabei unterstützen, die verschiedenen Gegenstände anhand ihrer tatsächlichen Voraussetzungen einzuordnen.
Persönliche Ausbildung und örtliche Organisation benötigen unterschiedliche Angaben.
Die geeignete Ausbildung der vorgesehenen Menschen betrachten.
Die übernommene Ersthelferaufgabe kenntlich machen.
Offene Organisationsfragen fachlich besprechen.
Für die Bestellung als Ersthelfer ist nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie können damit beschreiben, wer im Güglinger Unternehmen die Aufgabe übernimmt. Der Nachweis einer geeigneten Ausbildung bleibt ein anderer Gegenstand. Ein internes Schreiben vermittelt keine praktischen Kenntnisse, während die Kursbescheinigung nicht automatisch jeden betrieblichen Auftrag festlegt. Die Aussagen der Unterlagen ergänzen sich bei der persönlichen und organisatorischen Vorbereitung.
Zweck
Absolvierte persönliche Ausbildung
Zweck
Übernommene betriebliche Aufgabe
Zweck
Örtliche Organisationsfragen
Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung einer bereits geeigneten persönlichen Grundausbildung.
Die DGUV erlaubt bei Zweifeln eine Ausbildung anstelle der Fortbildung. Beide umfassen neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Gleiche Dauer allein beantwortet die persönliche Auswahlfrage jedoch nicht; der tatsächliche Qualifizierungsbedarf wird weiterhin berücksichtigt.
Diese eigenen Aufwendungen trägt das Unternehmen. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren auf mögliche Übernahme geprüft. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in Ihre betriebliche Vorbereitung der vorgesehenen Qualifizierung.