Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01768 Glashütte sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,7 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

Glashütter Unternehmen können geeignete Ausbildung oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfer öffentlich oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Zum regulären Unterricht gehören grundlegende Aufgaben des Helfens. Eigenes Schutzverhalten sowie Verständigung und Betreuung werden fachlich behandelt und durch geeignete praktische Lernaufgaben unter Anleitung erschlossen.
Die Schule hat den Ausbildungs- oder Fortbildungstermin bestätigt, im Betrieb aus Glashütte steht die Freistellung der vorgesehenen Personen jedoch noch nicht fest. Klären Sie diesen Punkt, bevor die Einladung als abgeschlossen behandelt wird. Eine Buchung allein ermöglicht noch keine vollständige Teilnahme.
Bei einem Inhouse-Kurs gilt das auch dann, wenn der Raum im Unternehmen liegt. Die Gruppe soll nicht gleichzeitig für reguläre Aufgaben eingeplant sein. Wenn sich einzelne Personen nicht freihalten lassen, stimmen Sie die weitere Anmeldung mit der Ausbildungsstelle ab. Der bestätigte Kursstand und die tatsächlich mögliche betriebliche Teilnahme müssen am Ende zusammenpassen.
Notruf und psychische Betreuung sind feste Gegenstände des nationalen Ausbildungsrahmens. Sie ergänzen die körperbezogenen Hilfeleistungen. Die grundlegende Schulung berücksichtigt damit sowohl die Verständigung im Hilfeanlass als auch den Umgang mit betroffenen Menschen. Der Unterricht vermittelt diese Themen unter fachlicher Anleitung und verbindet die Erklärungen mit vorgesehenen praktischen Lernaufgaben.
Die Themen werden im geeigneten Unterricht behandelt.
Die helfende Person berücksichtigen.
Den behandelten Gegenstand zum Notruf kennenlernen.
Die betroffene Person als fachliches Thema beachten.
Für eine mögliche Übernahme der Lehrgangsgebühren gelten die Voraussetzungen der eigenen BG oder Unfallkasse. Erfragen Sie bei der ermächtigten Schule die für dieses Verfahren benötigten Arbeitgeberangaben.
Den passenden Unfallversicherungsträger feststellen.
Die erforderlichen Informationen zur Teilnahme abstimmen.
Ein gemeinsam vereinbarter Lehrgang führt verschiedene Erfahrungen zusammen. Die vorgesehenen Aufgaben bleiben persönliche Lernschritte, bei denen eigene Mitarbeit und Rückfragen zur fachlichen Anleitung wichtige Möglichkeiten sind.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Zum nationalen Ausbildungsrahmen gehören eigenes Schutzverhalten und Hygieneaspekte. Sie stehen im Zusammenhang mit weiteren grundlegenden Hilfeleistungen. Die Lehrkraft behandelt diese Gegenstände im geeigneten Unterricht und begleitet die praktische Bearbeitung. Für die Teilnehmenden ist der eigene Versuch eine Möglichkeit, die Erklärung nachzuvollziehen. Rückfragen können sich auf einen bestimmten Lernschritt beziehen, bei dem die Situation der helfenden Person ebenfalls berücksichtigt wird.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Eigenschutz | Das eigene Schutzverhalten |
| Notruf | Die Verständigung im Hilfeanlass |
| Betreuung | Der Umgang mit betroffenen Menschen |
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Betrieb verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen für die Gruppe nicht.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit und verweist auf den gleichen regulären Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Teilen Sie den tatsächlichen Ausbildungsstand mit und klären Sie mit der Ausbildungsstelle den geeigneten weiteren Lehrgang für die Person.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse betrifft die Gebühren. Die genannten weiteren Aufwendungen sind dadurch nicht automatisch mit übernommen.