Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97215 Uffenheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,1 km vom Suchpunkt

21,5 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

28,2 km vom Suchpunkt

31,6 km vom Suchpunkt

34,3 km vom Suchpunkt

Ein Uffenheimer Unternehmen kann vorgesehene Ersthelfer in einem vereinbarten Lehrgang qualifizieren lassen. Wird später tatsächlich Erste Hilfe geleistet, braucht es eine geschützte Aufzeichnung dieses Vorgangs. Die Kursbescheinigung beschreibt dagegen absolvierte Ausbildung. Beide Unterlagen haben unterschiedliche Aussagen und werden nach ihrem tatsächlichen Gegenstand in die betriebliche Organisation eingeordnet.
Eine gemeinsame Schulung braucht eine Vertretung der laufenden Aufgaben. Klären Sie das im Uffenheimer Betrieb vor der Anmeldung. Alle Beschäftigten sollen den ganzen Lehrgang besuchen können. Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle.
Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Einzelne Personen können offene Kurse nutzen. Erfragen Sie vor der Buchung beim zuständigen Unfallversicherungsträger die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dessen Verfahren. Halten Sie die dafür benötigten betrieblichen Angaben vollständig bereit und informieren Sie die Teilnehmer über Ablauf, Zeitrahmen und erforderliche Unterlagen.
Nach den DGUV-Hinweisen wird jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert. Ein zunächst geringfügig wirkendes Ereignis wird deshalb nicht allgemein ausgenommen. Im Uffenheimer Unternehmen braucht es eine geeignete Möglichkeit für die notwendigen Angaben. Papier und elektronische Lösungen kommen dafür infrage. Eine Ausbildungsbescheinigung enthält keinen späteren Hilfevorgang und ersetzt diese Dokumentation nicht. Persönliche Qualifizierung und Aufzeichnung der tatsächlich geleisteten Hilfe werden deshalb jeweils mit ihrem eigenen Anlass vorbereitet.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers können zur Ersten Hilfe im Unternehmen beraten. Maßgeblich sind die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse. Die Ausbildung einzelner Menschen beantwortet nicht automatisch jede Frage zu Hilfeeinrichtungen und örtlichen Abläufen.
Dokumentationen von Erste-Hilfe-Leistungen werden mindestens fünf Jahre aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die Angaben betreffen das Hilfeereignis. Die Frist ist keine allgemeine Aussage über die Geltung eines Ausbildungsnachweises. Eine offen verfügbare Schulungsliste erfüllt diesen Schutzbedarf nicht automatisch. Auch nach einer gemeinsamen Inhouse-Ausbildung bleibt die betriebliche Organisation der Aufzeichnung bestehen. Legen Sie fest, wie notwendige Einträge und ihre geschützte Aufbewahrung im tatsächlichen Arbeitszusammenhang verlässlich gehandhabt werden.
Absolvierte Ausbildung und tatsächliche Hilfe beschreiben verschiedene Gegenstände.
Die persönliche Qualifizierung nachweisen.
Die tatsächlich geleistete Hilfe dokumentieren.
Unbefugten Zugriff auf die Angaben verhindern.
| Gegenstand | Nachweis |
|---|---|
| Qualifizierung | Bescheinigung über absolvierte geeignete Ausbildung |
| Tatsächliche Hilfe | Geschützte Ereignisaufzeichnung |
| Örtliche Organisation | Betriebliche Handhabung und fachliche Beratung |
Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und erforderliche Angaben.
Die vorgesehenen Teilnehmenden nach dem Trägerverfahren prüfen.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.

Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung einer bereits geeigneten Grundausbildung der vorgesehenen Person.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der ausdrücklich vereinbarte Unterrichtsort im Unternehmen verringert diesen regulären zeitlichen Rahmen für die vorgesehene Lerngruppe nicht.
Diese Aufwendungen bleiben beim Unternehmen. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren auf mögliche Übernahme geprüft. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in Ihre betriebliche Vorbereitung eines vorgesehenen Lehrgangs.