Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06556 Artern sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,0 km vom Suchpunkt

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Artern · Thüringen
Ein Arterner Unternehmen kann vorgesehene Ersthelfer gemeinsam in einem vereinbarten Lehrgang ausbilden oder fortbilden lassen. Die persönliche Eignung gehört zur Auswahl. Der reguläre Unterricht findet in Präsenz mit praktischer Beteiligung statt. Ein Inhouse-Wunsch benennt den möglichen Durchführungsort; die tatsächliche Ausbildung der Menschen bleibt der fachliche Gegenstand.

Für eine konkrete Kursanfrage braucht Ihr Arterner Betrieb die Namen der vorgesehenen Beschäftigten und ihre bisherigen Ersthelferbescheinigungen. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich damit Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Eine zuständige Person kann organisatorische Rückfragen bündeln.
Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Die Mitarbeiter müssen die gesamte Unterrichtszeit frei von anderen Aufgaben haben. Einzelne Personen können offene Lehrgänge besuchen.
Ordnen Sie die neuen Bescheinigungen den Beschäftigten zu und halten Sie die Unterlagen für weitere Anfragen griffbereit. So bleibt der Schulungsverlauf nachvollziehbar dokumentiert. Eine klare Zuständigkeit hilft auch dann, wenn mehrere Arbeitsbereiche die betriebliche Planung gemeinsam vorbereiten.
Die persönliche Betrachtung und der Unterricht haben unterschiedliche Aufgaben.
Motivation und persönliche Voraussetzungen beachten.
Geeignete vorhandene Ausbildung berücksichtigen.
Praktische Aufgaben selbst unter Anleitung bearbeiten.

Die Bestellung als Ersthelfer braucht nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie beschreibt die übernommene Aufgabe und ergänzt den Nachweis persönlicher geeigneter Qualifizierung, ohne selbst Unterricht oder praktische Ausbildung zu sein.
Reguläre Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz durchgeführt. Die Teilnehmenden arbeiten praktisch unter Anleitung mit. Eine rein digitale Vorführung ersetzt diesen Ausbildungsrahmen nicht. Für eine gemeinsam geplante Veranstaltung ist deshalb die persönliche Beteiligung der vorgesehenen Menschen maßgeblich. Der vereinbarte Unterrichtsort im Unternehmen ändert den Gegenstand der Qualifizierung nicht. Bereiten Sie den Auftrag so vor, dass die reguläre praktische Ausbildung tatsächlich für die vorgesehenen Personen stattfinden kann.
Die eigene BG oder Unfallkasse erläutert Voraussetzungen und benötigte Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Personen klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Bezug
Die vorgesehene Ersthelferaufgabe
Bezug
Geeignete vorhandene Qualifizierung
Bezug
Präsenz mit praktischer Beteiligung
Motivation sowie körperliche und geistige Eignung gehören nach DGUV-Hinweisen zur Auswahl geeigneter Ersthelfer. Eine bestimmte berufliche Position legt diese persönliche Eignung nicht automatisch fest. Berücksichtigen Sie im Arterner Unternehmen den Menschen, der die Aufgabe übernehmen soll. Seine geeignete Qualifizierung und der betriebliche Auftrag ergänzen sich. Eine neu übernommene Funktion verlangt nicht pauschal eine wiederholte Grundausbildung; geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Bedarfsermittlung einbezogen.
In der Regel ist Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen erfüllt einen anderen Auftrag. Aus dem Rhythmus dieser örtlichen Unterweisung folgt deshalb kein allgemeiner jährlicher Fortbildungslehrgang für betriebliche Ersthelfer.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der ausdrücklich vereinbarte Unterricht im Unternehmen verringert diesen regulären zeitlichen Rahmen für die vorgesehene Gruppe nicht.
Diese eigenen Aufwendungen übernimmt das Unternehmen. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren auf mögliche Übernahme geprüft. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in Ihre betriebliche Planung einer vorgesehenen Schulung.