Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 57562 Herdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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15,4 km vom Suchpunkt

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Herdorf · Rheinland-Pfalz
Ein Herdorfer Unternehmen kann vorgesehene Ersthelfer ausbilden oder fortbilden lassen. Die vorhandene persönliche Qualifizierung hilft bei der Auswahl. Bei Zweifeln erlaubt die DGUV eine Ausbildung anstelle der Fortbildung. Die gleiche reguläre Dauer der Kursarten entscheidet den individuellen Bedarf jedoch nicht allein; die vorgesehene Aufgabe wird gesondert betrachtet.

Im Herdorfer Betrieb muss vor dem Lehrgang klar sein, wer die laufenden Aufgaben der Teilnehmer übernimmt. Teilen Sie allen Beschäftigten den vollständigen Zeitrahmen und die benötigten Unterlagen mit. Eine benannte Kontaktperson kann Rückfragen mit der Ausbildungsstelle klären.
Vorhandene Ersthelferbescheinigungen helfen, Ausbildung oder Fortbildung passend zu besprechen. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Einzelne Mitarbeiter können offene Kurse besuchen. Nach der Teilnahme ergänzen Sie Ihre Übersicht um die neuen Bescheinigungen. So bleiben bisherige Schulungen nachvollziehbar dokumentiert und können bei weiteren konkreten Anfragen berücksichtigt werden, auch wenn mehrere Arbeitsbereiche an der Organisation beteiligt sind.

Für die Bestellung als Ersthelfer besteht nach DGUV-Hinweisen keine bestimmte Formvorgabe. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie beschreibt den übernommenen betrieblichen Auftrag und ergänzt den Nachweis der geeigneten persönlichen Qualifizierung, ohne ihn inhaltlich zu ersetzen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und notwendige Angaben.
Die vorgesehenen Teilnehmenden nach dem Trägerverfahren prüfen.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete bereits absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen gehören in die Bedarfsermittlung. Wenn eine Person im Herdorfer Unternehmen neu als Ersthelfer vorgesehen wird, folgt daraus nicht pauschal eine wiederholte Grundausbildung. Betrachten Sie, welche geeignete Qualifizierung sie mitbringt. Der Name der künftigen Aufgabe und der persönliche Ausbildungsstand beantworten unterschiedliche Fragen, die für die Auswahl zusammengeführt werden.
Die DGUV beschreibt, dass bei Zweifeln eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden kann. Beide umfassen neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten; hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Ein vereinbarter Inhouse-Ort ändert diesen regulären Umfang nicht. Ein entsprechender Ausbildungslehrgang vermittelt die regulären Grundlagen nochmals vollständig. Für die konkrete Auswahl zählt weiterhin, welche Qualifizierung benötigt wird und welche geeigneten Vorkenntnisse tatsächlich vorhanden sind.
Persönlicher Ausbildungsstand und betrieblicher Auftrag werden zusammen betrachtet.
Geeignete vorhandene Qualifizierung berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend einordnen.
Die mögliche Ausbildung anstelle der Fortbildung besprechen.
Einordnung
Persönlicher Ausbildungsstand
Einordnung
Betrieblicher Auftrag
Einordnung
Tatsächlicher Qualifizierungsbedarf
Die DGUV nennt Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers als Beratungsmöglichkeiten zur betrieblichen Ersten Hilfe. Die Fragen werden im konkreten Arbeitszusammenhang besprochen. Persönliche Schulung und Gestaltung der örtlichen Organisation betreffen unterschiedliche Gegenstände.
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Die Ausbildung ausgewählter Ersthelfer übermittelt diese örtlichen Hinweise nicht automatisch an die ganze Belegschaft; beide Aufgaben haben unterschiedliche Adressaten.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben beim Unternehmen. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren auf mögliche Übernahme geprüft. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in die betriebliche Vorbereitung des Lehrgangs.