Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37186 Moringen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,2 km vom Suchpunkt

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9,6 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

Moringer Unternehmen können geeignete Ausbildung oder Fortbildung für ihre Ersthelfer öffentlich oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Für den Arbeitsalltag zählen außerdem die tatsächliche Helferbesetzung und der vertrauliche Umgang mit Aufzeichnungen über geleistete Erste Hilfe. Diese Aufgaben bleiben in der betrieblichen Organisation konkret zu berücksichtigen.
Ein Unternehmen aus Moringen möchte Beschäftigte mehrerer Arbeitsorte gemeinsam schulen. Nennen Sie der Ausbildungsstelle den konkreten Veranstaltungsort und die tatsächlich vorgesehene Gruppe. Der allgemeine Firmensitz muss nicht der Ort sein, an dem ein Inhouse-Kurs durchgeführt werden soll.
Besprechen Sie den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung und klären Sie die Voraussetzungen am benannten Raum. Nach der Bestätigung erhalten die Beschäftigten die vollständige Unterrichtsanschrift. Wer an einem anderen Standort arbeitet, sollte den Weg rechtzeitig planen können. Die interne Einladung braucht deshalb mehr als eine vertraute Abteilungsbezeichnung, die nur für einen Teil der Gruppe eindeutig ist.
Die Vorbereitung verbindet unterschiedliche Aufgaben.
Die tatsächlich anwesenden Versicherten berücksichtigen.
Den passenden Lehrgang für die Personen organisieren.
Das Hilfeereignis vertraulich dokumentieren.
Für zwei bis zwanzig anwesende Versicherte sieht die DGUV mindestens einen Ersthelfer vor. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Die tatsächliche Anwesenheit ist maßgeblich. Diese nationale Vorgabe betrifft die notwendige betriebliche Helferbesetzung und wird entsprechend auf die wirkliche Organisation des Unternehmens bezogen.
Eine gemeinsam geschulte Gruppe kann verschiedene Erfahrungen einbringen. Die vorgesehenen Übungen geben den einzelnen Beschäftigten Gelegenheit, eine Erklärung selbst nachzuvollziehen und einen offenen Punkt unmittelbar anzusprechen.
Betriebliche Erste-Hilfe-Leistungen werden dokumentiert. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln. Das Unternehmen stellt einen geeigneten Dokumentationsweg bereit und informiert die Beschäftigten darüber. Der Gegenstand ist eine tatsächlich geleistete Hilfe. Ein Kursnachweis belegt dagegen absolvierte Qualifizierung. Diese unterschiedlichen Aufgaben werden bei der betrieblichen Verwendung der jeweiligen Unterlagen berücksichtigt.
Orientierung
Die notwendige betriebliche Besetzung
Orientierung
Die absolvierte Qualifizierung
Orientierung
Ein konkretes Ereignis
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse legt die Bedingungen einer möglichen Gebührenübernahme fest. Klären Sie mit der ermächtigten Schule, welche Arbeitgeberangaben für die betreffende Teilnahme benötigt werden.
Die Zuständigkeit für den Betrieb bestimmen.
Die erforderlichen Informationen zur Abwicklung bereitstellen.

Die DGUV nennt diese Möglichkeit, weil beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Beschreiben Sie den tatsächlichen Ausbildungsstand und klären Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle, welcher weitere Lehrgang für die betreffende Person geeignet ist.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Die betriebliche Vorgabe ist von der unbefristeten Verwendung eines geeigneten privaten Erste-Hilfe-Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag zu unterscheiden.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten ordnet die DGUV dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren durch BG oder Unfallkasse betrifft die Lehrgangsgebühren. Die genannten weiteren betrieblichen Aufwendungen sind dadurch nicht automatisch mit übernommen.