Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99444 Blankenhain sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,7 km vom Suchpunkt

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Die Qualifizierung vorgesehener Ersthelfer ist ein Teil der Ersten Hilfe im Blankenhainer Unternehmen. Daneben brauchen die Arbeitsorte geeignete Mittel, und die Betriebsangehörigen werden über Einrichtungen und richtiges Verhalten informiert. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang kann Menschen ausbilden; die örtliche Organisation bleibt eine eigene betriebliche Aufgabe.
Stellen Sie die vorgesehenen Teilnehmer und deren bisherige Ersthelferbescheinigungen zusammen. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Erfragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger, ob die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme vorliegen. Eine ermächtigte Schule kann nach dessen Verfahren direkt abrechnen.
Für einen Inhouse-Lehrgang Ihres Blankenhainer Unternehmens sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich abzustimmen. Alle Mitarbeiter brauchen die gesamte Unterrichtszeit frei von anderen Aufgaben. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Halten Sie die geforderten betrieblichen Angaben und Unterlagen vollständig bereit und informieren Sie die Gruppe rechtzeitig über Ablauf, Zeitrahmen und benötigte Dokumente.
Menschen, Material und örtliche Information brauchen jeweils Aufmerksamkeit.
Geeignete Ersthelfer ausbilden und fortbilden.
Bestand regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.
Betriebsangehörige örtlich informieren.
Die DGUV knüpft Art und Menge der Erste-Hilfe-Mittel an die betrieblichen Verhältnisse. Dazu gehören Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumliche Bedingungen. Für den Blankenhainer Betrieb betrifft das die tatsächliche Versorgung an seinen Arbeitsorten. Regelmäßige Kontrolle und Ergänzung bei Bedarf gehören zum Nachhalten dieses Bestands. Die im Lehrgang verwendeten Übungsmittel beschreiben diese Versorgung nicht automatisch. Eine persönliche Kursbescheinigung ersetzt deshalb keine eigenständige Betrachtung der vorhandenen betrieblichen Ausstattung.

Die Bestellung als Ersthelfer benötigt nach DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie beschreibt den betrieblichen Auftrag und ergänzt die absolvierte geeignete Qualifizierung; beide Angaben beantworten unterschiedliche Fragen der Vorbereitung.
Aufgabe
Persönliche Qualifizierung
Aufgabe
Versorgung an den Arbeitsorten
Aufgabe
Örtliche Information der Belegschaft
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und notwendige Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Teilnehmenden prüfen.
Ausdrücklich gewünschte Zusatzleistungen gesondert vereinbaren.
Mindestens jährlich werden Betriebsangehörige über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Damit sind nicht allein die persönlich ausgebildeten Ersthelfer gemeint. Planen Sie diese Information für die Belegschaft nach ihrem örtlichen Zusammenhang. Eine gemeinsame Schulung ausgewählter Menschen behandelt deren Qualifizierung. Ihr Besuch übermittelt nicht automatisch allen anderen Beschäftigten die erforderlichen betrieblichen Hinweise. Beide Aufgaben werden deshalb mit ihren tatsächlichen Adressaten vorbereitet.

Die regelmäßige Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen erfüllt einen anderen Auftrag. Aus ihrem Rhythmus folgt keine allgemeine jährliche Ersthelfer-Fortbildung.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Ein ausdrücklich vereinbarter Unterrichtsort im Unternehmen verringert diesen regulären zeitlichen Rahmen für die vorgesehene Lerngruppe nicht.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben beim Unternehmen. Die mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren wird nach dem zuständigen Verfahren getrennt davon geklärt. Die weiteren eigenen Kosten gehören deshalb ebenfalls in die Vorbereitung der betrieblichen Schulung.
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