Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55566 Bad Sobernheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,2 km vom Suchpunkt

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17,2 km vom Suchpunkt

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21,3 km vom Suchpunkt

Für Bad Sobernheimer Betriebe richtet sich die notwendige Ersthelferbesetzung nach den anwesenden Versicherten und der Art des Betriebs. Daneben muss Hilfe den tatsächlichen Einsatzort erreichen können. Die reguläre Qualifizierung wird bei einer ermächtigten Stelle absolviert; eine mögliche Inhouse-Durchführung betrifft die Schulung der vereinbarten Beschäftigtengruppe.
Wenn mehrere Beschäftigte teilnehmen sollen, prüfen Sie zuerst die benötigte Kursart. Eine Ausbildung für die betriebliche Ersthelferrolle und eine Fortbildung sind in der Anfrage zu unterscheiden. Gemeinsame Arbeitszeiten allein ergeben noch keinen gemeinsamen Lehrgang.
Öffentliche Kurse können einzelne Bedarfe abdecken. Für eine geeignete Gruppe lässt sich Inhouse-Unterricht am Bad Sobernheimer Standort anfragen. Die Ausbildungsstelle bestätigt anhand von Raumangaben und Teilnehmerzahl, ob die Durchführung dort möglich ist.
Geben Sie den Beschäftigten anschließend die verbindlichen Informationen zu ihrer jeweiligen Teilnahme. Eine interne Übersicht hilft, Anmeldungen, offene Rückfragen und noch benötigte Unterlagen nicht durcheinanderzubringen.
Zahl der Anwesenden und tatsächlicher Hilfeort erfüllen verschiedene Aufgaben.
Gleichzeitig anwesende Versicherte betrachten.
Die passende Grundquote zuordnen.
Notwendige Hilfe zum Einsatzort leiten können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Trägerverfahren prüfen.
Arbeitsentgelt und notwendige Fahrten berücksichtigen.
Zweck
Mindestbesetzung beurteilen
Zweck
Grundquote bestimmen
Zweck
Hilfe richtig leiten
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als zwanzig gelten grundsätzlich fünf Prozent für Verwaltungs- und Handelsbetriebe und zehn Prozent für sonstige Betriebe. Für die Betrachtung zählt somit nicht einfach die Zahl aller Arbeitsverträge. Unterschiedliche Anwesenheitszeiten können verändern, welche Personen gleichzeitig am Standort sind. Die Zahlen dienen der betrieblichen Besetzung und sind keine Obergrenze für die Unterrichtsgruppe.
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Wer an verschiedenen Arbeitsplätzen tätig ist, kann eine Ortsbeschreibung nicht immer auf den üblichen Schreibtisch beziehen. Die betrieblichen Meldeeinrichtungen und organisatorischen Maßnahmen müssen ermöglichen, notwendige Hilfe unverzüglich herbeizurufen und zum Einsatzort zu leiten. Für die interne Vorbereitung sind deshalb die tatsächlich genutzten Bereiche relevant. Eine verständliche Bezeichnung eines Gebäudeteils oder Arbeitsbereichs unterstützt diese Orientierung; die allgemeine Firmenanschrift allein beschreibt nicht jeden möglichen Ort auf einem Gelände.
Für einen regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Diese Grenze betrifft den Unterricht. Sie ist von der Anzahl qualifizierter Ersthelfer zu unterscheiden, die ein Unternehmen für seine tatsächliche betriebliche Besetzung benötigt.
Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Für eine vereinbarte Inhouse-Schulung gilt der entsprechende reguläre Rahmen ebenso wie für den jeweiligen öffentlichen Lehrgang.
Die tatsächliche Schulung muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht worden sein und darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen gehören zusammen. Ein privat genutzter Nachweis allein bestätigt diese betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs nicht.
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