Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 93449 Waldmünchen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,3 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

38,4 km vom Suchpunkt

39,5 km vom Suchpunkt

44,6 km vom Suchpunkt

46,5 km vom Suchpunkt

Waldmünchner Unternehmen können geeignete Ausbildung oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfer öffentlich oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Vorhandene Schulungen werden nach ihrem tatsächlichen Verwendungszweck betrachtet. Für eine Gebührenübernahme sind die berechtigte Teilnahme und das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers zu klären.
Ein Waldmünchner Unternehmen fragt bei mehreren Schulen an. Vergleichen Sie die Rückmeldungen auf Grundlage derselben tatsächlichen Gruppe und desselben Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarfs. Sonst können sich Unterschiede auf abweichende Ausgangsangaben statt auf das Angebot selbst beziehen.
Bei einem Inhouse-Wunsch sollten Veranstaltungsort und offene räumliche Fragen überall klar benannt sein. Lassen Sie unverständliche Leistungen und Bedingungen vor der Beauftragung erläutern. Teilen Sie bereits entstandene verbindliche Buchungen offen mit, wenn die weitere Planung sie betrifft. Erst die bestätigte Vereinbarung bildet die Grundlage für Einladungen; mehrere unverbindliche Angebote sind noch kein gemeinsamer Kursplan.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Schulungsnachweis | Die tatsächlich absolvierte Qualifikation |
| Gebührenverfahren | Die mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren |
| Arbeitgeberaufwand | Die weiteren betrieblichen Kostenpositionen |
Die DGUV erläutert zum Standardlehrgang unter anderem die vorgesehenen Ausbildungsmittel, ihre notwendige Vorbereitung und gedruckte Teilnehmerinformationen. Für berechtigte Lehrgangsgebühren richtet sich eine mögliche Übernahme nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben dem Arbeitgeber zugeordnet. Die betriebliche Vorbereitung berücksichtigt daher unterschiedliche Kostenpositionen. Welche Angaben für das konkrete Gebührenverfahren benötigt werden, lässt sich mit der ermächtigten Ausbildungsstelle verständlich abstimmen.
Nach den DGUV-Hinweisen kann ein entsprechender Führerscheinkurs betrieblich berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Beide Voraussetzungen gelten gemeinsam für diese betriebliche Verwendung. Beim privaten Fahrerlaubnisantrag ist ein geeigneter Erste-Hilfe-Nachweis dagegen unbefristet verwendbar. Die Angaben betreffen verschiedene Nachweiszwecke.
Eine gemeinsam geschulte Gruppe kann fachliche Fragen zusammenführen. Nutzen Sie die Anleitung, damit die einzelnen Beschäftigten einen behandelten Gegenstand selbst nachvollziehen und einen unklaren Punkt unmittelbar ansprechen können.
Die Vorbereitung betrachtet unterschiedliche Gegenstände.
Die tatsächlichen Bedingungen der betrieblichen Verwendung prüfen.
Das zuständige Verfahren für berechtigte Teilnahme klären.
Lohn und Fahrtkosten im Betrieb berücksichtigen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt die Bedingungen einer möglichen Gebührenübernahme. Erfragen Sie mit der Ausbildungsstelle die notwendigen Arbeitgeberangaben für die tatsächlich berechtigten Teilnehmenden.
Die Zuständigkeit für den Betrieb benennen.
Die erforderlichen Informationen zur Abwicklung bereitstellen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Betrieb verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen nicht.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit und verweist auf den gleichen regulären Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Teilen Sie den tatsächlichen Ausbildungsstand mit und stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle ab, welcher weitere Lehrgang für die betreffende Person passt.
Regelmäßig sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Auch mit Ausbildungshelfer darf die Obergrenze von zwanzig nicht überschritten werden. Bei von Anfang an geplanten sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung für Übungen und Gruppenarbeiten.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Waldmünchen · Andere Stadt wählen