Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19306 Neustadt-Glewe sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Neustadt-Glewe · Mecklenburg-Vorpommern
Ein Unternehmen aus Neustadt-Glewe kann vorgesehene Ersthelfer in einem ausdrücklich vereinbarten Lehrgang qualifizieren lassen. Bei später tatsächlich geleisteter Hilfe braucht es eine andere Aufzeichnung als die Kursbescheinigung. Der konkrete Hilfevorgang wird geschützt dokumentiert. Persönliche Ausbildung und betriebliche Ereignisdokumentation erfüllen damit jeweils einen eigenen Zweck.

Alle vorgesehenen Beschäftigten brauchen die vollständige Unterrichtsdauer und die Angaben zu benötigten Unterlagen. Klären Sie im Neustadt-Glewer Betrieb, wer während des Lehrgangs andere Aufgaben übernimmt. Eine Kontaktperson kann organisatorische Fragen mit der Ausbildungsstelle bündeln.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen.
Ordnen Sie die neuen Bescheinigungen den Beschäftigten zu und führen Sie die betriebliche Übersicht weiter. So bleiben spätere Rückfragen und zusätzliche Schulungsanfragen anhand vorhandener Nachweise möglich. Die Zuständigkeit dafür sollte auch bei mehreren beteiligten Arbeitsbereichen klar bleiben.
Die DGUV verlangt die Aufzeichnung jeder Erste-Hilfe-Leistung. Eine zunächst klein wirkende Verletzung oder Hilfe wird deshalb nicht pauschal ausgenommen. Im Unternehmen aus Neustadt-Glewe braucht es eine geeignete Möglichkeit, die notwendigen Angaben zuverlässig festzuhalten. Ob Papier oder eine elektronische Lösung verwendet wird, entscheidet nicht über den grundsätzlichen Dokumentationsanlass. Ein Ausbildungsnachweis kann diese Aufzeichnung nicht ersetzen: Er beschreibt eine absolvierte Qualifizierung und enthält keinen späteren tatsächlichen Hilfevorgang.
Hilfeaufzeichnungen werden vor unbefugtem Zugriff geschützt und mindestens fünf Jahre aufbewahrt. Es handelt sich dabei um Angaben zum Ereignis, nicht um eine allgemeine Geltungsfrist für einen Kursnachweis. Eine offene Schulungsübersicht im Unternehmen ist daher keine automatische Lösung für die geschützte Dokumentation. Bereiten Sie vor, wie die notwendigen Einträge und ihre Aufbewahrung verlässlich organisiert werden. Diese betriebliche Aufgabe besteht auch nach einem gemeinsam vereinbarten Inhouse-Lehrgang weiter.
Schulung und tatsächliche Hilfeleistung brauchen unterschiedliche Angaben.
Absolvierte geeignete Ausbildung nachweisen.
Die konkrete Erste-Hilfe-Leistung festhalten.
Aufzeichnungen geschützt aufbewahren.
Zweck
Absolvierte Ausbildung beschreiben
Zweck
Tatsächliche Hilfe dokumentieren
Zweck
Unbefugten Zugriff verhindern

Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers können zur betrieblichen Ersten Hilfe beraten. Maßgeblich sind die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse. Persönliche Schulung und die Gestaltung örtlicher Hilfeeinrichtungen sind dabei unterschiedliche Gegenstände der Vorbereitung.
Die zuständige BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und benötigte Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Teilnehmenden klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Die DGUV lässt Dokumentation auf Papier oder elektronisch zu. Entscheidend sind die erforderlichen Angaben und die geschützte Aufbewahrung. Die Pflicht ist nicht allgemein auf genau ein bestimmtes Formular oder ein einzelnes Buch beschränkt.
Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Diese eigenen Aufwendungen werden vom Unternehmen getragen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme nach dem zuständigen Verfahren geklärt wird. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb zusätzlich in die betriebliche Planung.
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