Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39319 Jerichow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,8 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

Geeignete betriebliche Ersthelfer benötigen eine passende Ausbildung oder Fortbildung. Jerichower Unternehmen können öffentliche Veranstaltungen oder einen vereinbarten Inhouse-Lehrgang nutzen. Die Ersthelferaufgabe wird im Unternehmen übertragen; außerdem benötigen alle Beschäftigten verständliche Informationen über die tatsächlichen örtlichen Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen.
Der Inhouse-Kurs im Jerichower Betrieb ist vereinbart, doch der Unterrichtsraum wird am vorgesehenen Tag normalerweise abgeschlossen. Klären Sie, wer ihn rechtzeitig öffnet und für die Schule erreichbar bleibt. Diese Aufgabe sollte nicht stillschweigend einer Person zugedacht werden, die selbst erst zum Kursbeginn eintrifft.
Stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle den notwendigen Vorlauf und den tatsächlichen Zugang ab. Die vereinbarte Ausbildung oder Fortbildung braucht die bestätigten räumlichen Bedingungen. Ändert sich etwas am Gebäude oder an der Zuständigkeit, geben Sie es gezielt weiter. Eine korrekte Postanschrift allein gewährleistet noch keinen nutzbaren Unterrichtsraum.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Lehrgang | Geeignete persönliche Qualifizierung |
| Bestellung | Betriebliche Aufgabenübertragung |
| Unterweisung | Örtliche Informationen für die Belegschaft |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Übernahme der Lehrgangsgebühren folgt den Voraussetzungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die ermächtigte Schule erläutert, welche Arbeitgeberangaben für das betreffende Verfahren gebraucht werden.
Die eigene BG oder Unfallkasse bestimmen.
Die erforderlichen Informationen zur Teilnahme vorbereiten.
Mindestens jährlich werden alle Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und dem Verhalten bei Unfällen unterwiesen. Der Jerichower Betrieb behandelt dabei seine tatsächliche örtliche Organisation. Diese Information benötigen auch Menschen ohne besondere Ersthelferaufgabe. Die persönliche Aus- oder Fortbildung der vorgesehenen Helfer erfüllt einen anderen Bestandteil der Vorbereitung. Beide Aufgaben können im Unternehmen berücksichtigt werden, während allgemeine Information und besondere Qualifizierung nach ihrem jeweiligen Zweck verständlich bleiben.
Die Organisation hat mehrere Bezugspunkte.
Den passenden Lehrgang für die vorgesehenen Helfer organisieren.
Die betriebliche Aufgabe nachvollziehbar übertragen.
Die tatsächlichen örtlichen Informationen vermitteln.
Für die Bestellung betrieblicher Ersthelfer besteht nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Formvorgabe. Eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Sie betrifft die Aufgabe im Unternehmen. Der Kursnachweis belegt dagegen die absolvierte Qualifizierung. Besprechen Sie die vorgesehene Rolle mit den betreffenden Personen, damit offene Fragen konkret benannt werden können. Die betriebliche Zuordnung bleibt dadurch verständlich, auch wenn mehrere Beschäftigte gemeinsam an einem geeigneten Lehrgang teilgenommen haben.

Im geeigneten Lehrgang kann die Lehrkraft einen behandelten Punkt für die Gruppe erklären. Die vorgesehene Übung bleibt eine persönliche Lernaufgabe, bei der eigene Mitarbeit und Rückfragen möglich sind.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die betriebliche Vorgabe ist von der unbefristeten Verwendung eines geeigneten privaten Führerscheinnachweises zu unterscheiden.
Vorhandene anerkannte Ausbildungen können für den weiteren Lehrgang relevant sein. Eine neue betriebliche Benennung allein verlangt keine erneute Grundausbildung. Teilen Sie den tatsächlichen Ausbildungsstand und den Fortbildungsbedarf der betreffenden Person mit.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit, weil beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Beschreiben Sie den vorhandenen Ausgangsstand und klären Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle, welcher weitere Lehrgang für die jeweilige Person geeignet ist.