Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55435 Gau-Algesheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Gau-Algesheim · Rheinland-Pfalz
Für Gau-Algesheimer Beschäftigte verlangt die reguläre Erste-Hilfe-Schulung eigenes praktisches Mitmachen. Dazu muss die Teilnahme in den Arbeitsablauf passen: Wer im Lehrgang sitzt, steht währenddessen nicht für die gewohnte Tätigkeit zur Verfügung. Unternehmen können einzelne Plätze oder eine Inhouse-Durchführung mit einer ermächtigten Stelle vereinbaren.

Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren setzt die vorgesehenen Unterlagen des Unfallversicherungsträgers voraus. Bestimmen Sie im Unternehmen, wer diese beschafft und die Angaben mit der Ausbildungsstelle abstimmt. So bleibt die Kostenfrage nicht bis nach dem Lehrgang offen.
Eine Zusage zur BG-Abrechnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Zusatzleistungen übernommen werden. Lassen Sie mögliche weitere Kosten gesondert benennen. Bei einem Inhouse-Kurs in Gau-Algesheim werden daneben Raum und Gruppengröße vereinbart.
Der betriebliche Auftrag sollte ebenfalls feststehen: Ausbildung oder Fortbildung für die angemeldeten Personen. Für einzelne Beschäftigte können öffentliche Kursplätze die passende Form der Teilnahme sein.
Wenn mehrere Beschäftigte gemeinsam lernen, fehlen sie gleichzeitig an ihren üblichen Arbeitsplätzen. Für die interne Planung sind deshalb die betroffenen Schichten und Tätigkeiten hilfreicher als eine bloße Namensliste. Wiederkehrende Kundentermine, Übergaben oder feste Besetzungen lassen sich vorab mit der Teilnahme abgleichen. Auch bei einer Schulung im eigenen Gebäude bleibt der Lehrgang Unterrichtszeit; zwischendurch eingeplante Arbeitsaufträge erschweren eine ungestörte Teilnahme.
Die Lernaufgabe und ihre Einplanung gehören zusammen.
Bewegungsfreiheit für praktische Aufgaben berücksichtigen.
Bei Bedarf einen Wechsel der Arbeitskleidung einplanen.
Gleichzeitige Abwesenheiten in der Schicht berücksichtigen.
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Trägerverfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
| Situation | Planungspunkt |
|---|---|
| Praktische Aufgaben | Bewegliche Kleidung als Vorbereitung erwägen |
| Übliche Arbeitsschicht | Betroffene Tätigkeiten und Übergaben betrachten |
| Inhouse-Unterricht | Arbeitsaufträge während der Teilnahme vermeiden |

Für einen regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen.
Für praktische Aufgaben ist Kleidung sinnvoll, in der Sie sich gut bewegen können. Wenn der Lehrgang unmittelbar an eine Arbeitsschicht anschließt, denken Sie auch an eine mögliche Gelegenheit zum Umziehen. Eine verschmutzte Arbeitsausrüstung muss nicht Teil Ihres Lerntages sein. Ob am konkreten Veranstaltungsort besondere Vorgaben gelten oder etwas mitzubringen ist, entnehmen Sie den Teilnahmeinformationen der Ausbildungsstelle.

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten kommen hinzu. Der entsprechende reguläre Rahmen gilt auch bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung der Schulung für die Beschäftigtengruppe.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen gelten gemeinsam. Die frühere private Nutzung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung dieses absolvierten Lehrgangs nicht.
Die reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung ist Präsenzunterricht mit praktischen Übungen. Ein reiner Onlinekurs entspricht diesem Rahmen nicht. Für den Bedarf der Beschäftigten wird eine entsprechende geeignete reguläre Schulung mit einer ermächtigten Stelle organisiert.
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