Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36266 Heringen (Werra) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,6 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

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25,3 km vom Suchpunkt

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Heringen (Werra) · Hessen
Heringer Unternehmen können geeignete Ausbildung oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfer öffentlich oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Zum regulären Unterricht gehören ein geeigneter Gruppenrahmen und fachliche Anleitung. Die vorgesehenen praktischen Aufgaben ermöglichen den einzelnen Beschäftigten eigene Mitarbeit und Rückfragen an einem behandelten Lerngegenstand.

Ein Heringer Unternehmen erhält ein Angebot zur Ersthelfer-Schulung. Prüfen Sie vor der internen Freigabe, ob es sich auf die tatsächlich vorgesehene Ausbildung oder Fortbildung und den aktuellen Personenkreis bezieht. Ein früheres Gespräch kann noch von anderen Angaben ausgegangen sein.
Bei einem Inhouse-Angebot sollten auch Veranstaltungsort und gewünschter Termin richtig zugeordnet sein. Lassen Sie Abweichungen mit der Ausbildungsstelle klären, bevor der Auftrag erteilt wird. Fragen zur gewünschten Gebührenabrechnung gehören ebenfalls vor die Beauftragung. Die bestätigte Fassung ist anschließend die gemeinsame Grundlage für Planung und Einladung, nicht ein überholter Entwurf aus der ersten Anfrage.
Orientierung
Den regulären Rahmen der Durchführung
Orientierung
Die fachliche Anleitung im Unterricht
Orientierung
Die praktische Bearbeitung des Lerngegenstands
Die DGUV erläutert qualifizierte Lehrkräfte und die Fachaufsicht eines verantwortlichen Arztes als Bestandteile des regulären Lehrgangs. Sie gehören zur fachlichen Organisation der geeigneten Ausbildung. Für die Gruppe aus Heringen ist hilfreich, Fragen zur gewünschten Durchführung konkret bei der Ausbildungsstelle zu benennen. Im Unterricht leitet die Lehrkraft durch die vorgesehenen Themen und praktischen Aufgaben; Rückfragen können sich auf einen gerade behandelten Schritt beziehen.
Regelmäßig sind für einen Lehrgang zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Auch mit Ausbildungshelfer dürfen zwanzig nicht überschritten werden. Für eine von Anfang an geplante Gruppe von sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV einen Ausbildungshelfer bei Übungen und Gruppenarbeiten. Diese nationale Vorgabe betrifft die Durchführung des Unterrichts und gilt als Bezugspunkt für die tatsächliche Gruppe, die mit der ermächtigten Ausbildungsstelle besprochen wird.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für eine mögliche Gebührenübernahme gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Erfragen Sie mit der ermächtigten Schule, welche Angaben für die betreffende Teilnahme gebraucht werden.
Den eigenen Unfallversicherungsträger feststellen.
Die benötigten Arbeitgeberangaben abstimmen.
Gemeinsame Teilnahme führt verschiedene Lernfragen zusammen. Die vorgesehenen Übungen bleiben persönliche Aufgaben, bei denen die Beschäftigten die Anleitung selbst nachvollziehen und einen offenen Punkt unmittelbar besprechen können.
Die Vorbereitung betrachtet verschiedene Ausbildungsbedingungen.
Die reguläre Gruppengröße berücksichtigen.
Die Erklärung der qualifizierten Lehrkraft nutzen.
Persönlich mitarbeiten und konkret nachfragen.
Beide umfassen neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Eine ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen für die Gruppe nicht.
Über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen werden alle Betriebsangehörigen mindestens jährlich unterwiesen. Diese Information beschreibt die tatsächliche Organisation im Unternehmen und ist von der besonderen Qualifizierung vorgesehener Ersthelfer zu unterscheiden.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse betrifft die Gebühren. Die genannten weiteren Aufwendungen sind dadurch nicht automatisch mit übernommen.
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