Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07646 Stadtroda sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

8,0 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

12,7 km vom Suchpunkt

13,1 km vom Suchpunkt

Für Stadtrodaer Beschäftigte enthält der nationale Fortbildungsrahmen auch die Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung als Lerngegenstand im Fallbeispiel. Daneben dokumentiert die Teilnahmebescheinigung den besuchten Lehrgang. Die reguläre Aus- oder Fortbildung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle, einschließlich einer möglichen vereinbarten Inhouse-Durchführung für die Beschäftigtengruppe.
Für eine gezielte Schulungsanfrage sollte feststehen, wer eine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer und wer eine Fortbildung benötigt. Erfassen Sie diese Angaben im Unternehmen. Einzelne öffentliche Kursplätze können den Bedarf weniger Personen decken.
Bei einem Inhouse-Lehrgang in Stadtroda werden Raum und Teilnehmerzahl mit der Ausbildungsstelle besprochen. Beschreiben Sie die Bedingungen vor Ort und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Der Tag muss sich anschließend für die gesamte Teilnahmezeit freihalten lassen.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt den Regeln des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie die nötigen Nachweise und lassen Sie mögliche zusätzliche Kosten vor der verbindlichen Buchung aufführen.
Im nationalen Fortbildungsrahmen gehört das Kennen betrieblicher Dokumentationsverfahren zu den Lernzielen. Die Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung wird als praktischer Inhalt im Rahmen eines Fallbeispiels behandelt. Auch Notruf, psychische Betreuung und Wärmeerhalt kommen in Fallbeispielen vor. Die Themen werden damit in beschriebenen Unterrichtssituationen bearbeitet. Die Fortbildung richtet sich auf die Sicherung der bereits in der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen.
Zweck
Praktischen Lerninhalt behandeln
Zweck
Schulungsveranstaltung bezeichnen
Zweck
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Trägerverfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Die Gegenstände haben verschiedene Aufgaben.
Praktischen Lerninhalt bearbeiten.
Lerngegenstand der Fortbildung.
Besuchten Lehrgang dokumentieren.
Die Teilnahmebescheinigung bezeichnet die absolvierte Aus- oder Fortbildung und nennt ihre Dauer in Unterrichtseinheiten. Datum und zeitlicher Verlauf der Schulung sowie die Registriernummer der Veranstaltung gehören ebenfalls zu den vorgesehenen Angaben. Die ermächtigte Stelle wird mit ihrer Kennziffer bezeichnet. Vermerkt werden zudem die erfolgreiche Teilnahme und die Aushändigung der Teilnehmerunterlagen. Diese Angaben dokumentieren den entsprechenden tatsächlichen Lehrgangsbesuch.

Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Dieser entsprechende reguläre Rahmen gilt ebenfalls bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung der Schulung für die Beschäftigtengruppe.
Ein regulärer Lehrgang ist auf höchstens zwanzig Teilnehmende begrenzt. Die Zahl betrifft den Unterricht. Der Bedarf an qualifizierten Ersthelfern im Betrieb wird anhand der betrieblichen Anforderungen beurteilt, nicht allein aus der Größe einer Lehrgangsgruppe abgeleitet.
Dafür muss die Schulung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht worden sein. Der tatsächliche Besuch darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen gehören zusammen; die private Verwendung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs nicht.