Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79848 Bonndorf im Schwarzwald sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,6 km vom Suchpunkt

10,0 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

21,8 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

Bonndorfer Unternehmen berücksichtigen für die betriebliche Ersthelferrolle geeignete Personen und deren Qualifizierung. Neben der Bestellung steht die regelmäßige Fortbildung. Ihr nationaler Lernrahmen sichert vorhandene Kompetenzen und unterscheidet obligatorische sowie zusätzliche optionale Themen. Ausbildung oder Fortbildung werden mit einer ermächtigten Stelle organisiert, einschließlich einer möglichen vereinbarten Inhouse-Durchführung.
Bevor Beschäftigte selbst Kursplätze buchen, sollte ihr betrieblicher Schulungsauftrag feststehen. Erfassen Sie, wer eine Ersthelfer-Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Danach kann die zuständige Person passende Lehrgänge anfragen.
Für einen Inhouse-Kurs am Bonndorfer Standort benötigt der Anbieter Angaben zu Räumen und Teilnehmerzahl. Lassen Sie sich die Bedingungen bestätigen. Einzelne Personen können gegebenenfalls öffentliche Angebote nutzen, wenn die Gruppe zeitlich nicht passt.
Die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren folgt den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie nach den notwendigen Nachweisen und danach, welche zusätzlichen Leistungen gesondert berechnet würden. Das sollte vor der verbindlichen Anmeldung feststehen.
Der nationale Fortbildungsrahmen richtet sich auf die Sicherung der Kompetenzen aus der Grundausbildung. Zu den obligatorischen Gegenständen gehören unter anderem Eigenschutz, Notruf, Betreuung und der Inhalt des betrieblichen Verbandkastens. Zusätzliche optionale Themen werden nach dem spezifischen Bedarf der Teilnehmenden oder des Unternehmens ausgewählt. Die Unterscheidung verbindet einen gemeinsamen Grundbestand mit einer bedarfsbezogenen Auswahl weiterer Lerngegenstände innerhalb des vorgesehenen Fortbildungsrahmens.
Für die Auswahl von Ersthelfern empfiehlt die DGUV, Motivation und Eignung zu berücksichtigen. Die Bestellung ist an keine bestimmte Form gebunden; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Als Ersthelfer werden entsprechend qualifizierte Personen eingesetzt. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Für die Besetzung wird damit die tatsächliche betriebliche Anwesenheit als Bezugsgröße betrachtet.
| Gegenstand | Bezug |
|---|---|
| Bestellung | Rolle im Unternehmen benennen |
| Grundausbildung | Bereits erworbene Kompetenzen |
| Fortbildung | Kompetenzen sichern und weiterbearbeiten |
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Trägerverfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Betriebliche Benennung und Lehrgang haben verschiedene Gegenstände.
Schriftliche Festlegung empfohlen.
Gemeinsamer Grundbestand der Fortbildung.
Zusätzliche bedarfsbezogene Auswahl.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten vorgesehen. Dazu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung wird derselbe entsprechende reguläre Rahmen der Schulung für die Beschäftigtengruppe berücksichtigt.
Höchstens zwanzig Teilnehmende sind für einen regulären Lehrgang vorgesehen. Die Zahl beschreibt die Unterrichtsgruppe. Der betriebliche Bedarf an qualifizierten Ersthelfern wird anhand der Anforderungen des Unternehmens und der anwesenden Versicherten beurteilt.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen gelten gemeinsam. Die private Verwendung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs noch nicht.
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