Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04643 Geithain sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

28,0 km vom Suchpunkt

Geithain · Sachsen
Regelmäßige Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein Geithainer Unternehmen kann Beschäftigte dabei unterstützen, konkrete Lernfragen mitzubringen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen bestimmen mit, welcher weitere Lehrgang für die einzelne Person sinnvoll einzuordnen ist.

Welche Beschäftigten sollen neu als betriebliche Ersthelfer ausgebildet werden und wer braucht eine Fortbildung? Klären Sie das im Unternehmen, bevor Termine ausgewählt werden. Unterschiedlicher Bedarf kann verschiedene Anmeldungen erfordern.
Bei einer gemeinsamen Inhouse-Schulung in Geithain wird der Raum Teil der Vereinbarung. Beschreiben Sie die Bedingungen am Standort und nennen Sie die Gruppengröße. Eine Bestätigung des Anbieters ist nötig; einzelne Personen können auch öffentliche Angebote betrachten.
Erfragen Sie die Unterlagen für eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Eventuelle weitere Leistungen sollten mit ihren Kosten im Angebot benannt werden, bevor Sie verbindlich buchen.
Diese Angaben unterstützen die Einordnung.
Anerkannte Qualifikation berücksichtigen.
Unklaren Inhalt in eigenen Worten benennen.
Regulären Umfang beibehalten.
Wer den Begriff Verbandmaterial kennt, hat damit noch nicht jede praktische Aufgabe sicher bearbeitet. Der allgemeine DGUV-Ausbildungsrahmen umfasst dieses Thema; im Unterricht kann die Anwendung unter Anleitung aufgegriffen werden. Beschäftigte müssen für eine Frage nicht erst eine richtige Lösung vorlegen. Die Firma kann zur Vorbereitung sammeln, bei welchen Inhalten noch Unsicherheit besteht. Eine solche Sammlung ist ein Anlass zum Lernen und kein selbst erstellter Ersatz für den regulären Lehrgang.
Wenn Zuständigkeiten wechseln, wird die weitere Ersthelferqualifizierung anhand des tatsächlichen Ausgangsstands eingeordnet. Ein neues Aufgabenschild allein fordert keine erneute Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Abschlüsse werden berücksichtigt, und offene Fragen werden mit der Ausbildungsstelle besprochen. Die DGUV lässt bei Zweifelsfällen Ausbildung statt Fortbildung zu. Erst mit dieser Einordnung wird aus einer allgemeinen Terminfrage ein beschreibbarer Lehrgangsbedarf für die betreffenden Beschäftigten.
Bezug
Allgemeiner Lerninhalt
Bezug
Anerkannter Ausgangsstand
Bezug
Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten
Die reguläre betriebliche Schulung ist praktische Ausbildung in Präsenz. Reine digitale Informationen ersetzen diese Qualifizierung nicht. Beschäftigte benötigen auch bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung Zeit für eigene Aufgaben unter Anleitung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert erforderliche Arbeitgeberangaben. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber; mögliche Gebührenübernahme folgt den Bedingungen des zuständigen Trägers.
Zuständige BG oder Unfallkasse beachten.
Besonderen Mehrumfang ausdrücklich vereinbaren.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht und zusätzliche Pausen. Der Unterricht im Unternehmen ändert diesen regulären Umfang des Lehrgangs nicht.
Nach den DGUV-Hinweisen kommt eine Schulung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle in Betracht, die höchstens zwei Jahre zurückliegt. Diese betriebliche Voraussetzung begründet keine allgemeine private Ablaufregel für den Nachweis zum Fahrerlaubnisantrag.
Die DGUV nennt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung als Standardbestandteile. Besondere weitere Leistungen werden gesondert vereinbart. Ein konkreter Zusatzwunsch gehört deshalb verständlich in die Anfrage vor der Beauftragung.