Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89420 Höchstädt a.d.Donau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,8 km vom Suchpunkt

10,1 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

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23,9 km vom Suchpunkt

Höchstädter Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung für geeignete betriebliche Ersthelfer öffentlich oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Für den Arbeitsalltag gehören außerdem die erforderliche Helferbesetzung und verständliche Informationen über die örtliche Erste-Hilfe-Organisation zur Vorbereitung. Diese Aufgaben werden nach ihrem jeweiligen Gegenstand betrachtet.
Ein Betrieb aus Höchstädt kann den gebuchten Schulungstag nicht mehr wahrnehmen. Informieren Sie die Ausbildungsstelle und klären Sie die vereinbarten Bedingungen, bevor Sie intern einfach ein anderes Datum einsetzen. Ein Ersatztermin muss tatsächlich verfügbar und ausdrücklich bestätigt sein.
Bei einem Inhouse-Kurs sind auch Raum und Teilnehmergruppe für den neuen Tag zu prüfen. Für öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungsplätze können einzelne Personen unterschiedliche Folgetermine benötigen. Halten Sie den neuen bestätigten Stand fest und geben Sie gezielt weiter, welche frühere Einladung ersetzt wird. So wird aus dem internen Wunsch nach Verschiebung eine nachvollziehbare weitere Kursplanung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert, welche Angaben für die betreffende Abwicklung benötigt werden.
Die eigene BG oder Unfallkasse feststellen.
Die erforderlichen Arbeitgeberangaben abstimmen.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Helferbesetzung | Geeignete Personen im Arbeitsalltag verfügbar halten |
| Lehrgang | Die persönliche Qualifizierung vermitteln |
| Unterweisung | Alle Beschäftigten örtlich informieren |

Ein vereinbarter Inhouse-Kurs kann Fragen der Gruppe aufnehmen. Die Beschäftigten bearbeiten die vorgesehenen Übungen persönlich und können einen unklaren Punkt an der behandelten Aufgabe ansprechen.
Der Betrieb betrachtet unterschiedliche Bezugspunkte.
Den Bezug für die notwendige Helferzahl kennen.
Die tatsächliche Verfügbarkeit berücksichtigen.
Die örtlichen Erste-Hilfe-Informationen vermitteln.
Für zwei bis zwanzig anwesende Versicherte ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Bei mehr als zwanzig unterscheidet die DGUV Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit fünf Prozent von sonstigen Betrieben mit zehn Prozent. Die Vorgaben betreffen die tatsächliche betriebliche Besetzung. Eine Anzahl angemeldeter Kursteilnehmer beantwortet damit einen anderen Gegenstand. Der Betrieb berücksichtigt, welche geeigneten Helfer unter seinen wirklichen Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen, und richtet die Organisation an den tatsächlich Anwesenden aus.
Mindestens jährlich werden alle Betriebsangehörigen über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen unterwiesen. Die tatsächliche Organisation des Höchstädter Unternehmens steht dabei im Mittelpunkt. Auch Beschäftigte ohne besondere Ersthelferaufgabe brauchen diese Informationen. Die spezielle Ausbildung oder Fortbildung qualifiziert dagegen die vorgesehenen Helfer fachlich. Beide Aufgaben können gemeinsam vorbereitet werden, während die allgemeine örtliche Information und der persönliche Schulungsnachweis nach ihrem jeweiligen Zweck erkennbar bleiben.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die betriebliche Regel ist von der unbefristeten Verwendung eines geeigneten privaten Führerscheinnachweises zu unterscheiden.
Zehn bis fünfzehn Personen sind üblich. Auch mit Ausbildungshelfer dürfen zwanzig nicht überschritten werden. Für bereits von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeiten.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit, weil beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Beschreiben Sie die tatsächlich vorhandene Qualifikation und stimmen Sie den geeigneten weiteren Lehrgang mit der ermächtigten Ausbildungsstelle für die betreffende Person ab.
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