Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34513 Waldeck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,5 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

25,1 km vom Suchpunkt

25,5 km vom Suchpunkt

25,9 km vom Suchpunkt

Eine gemeinsame Veranstaltung in einem Waldecker Betrieb wird nach fachlichem Bedarf und ausdrücklich vereinbarter Durchführung vorbereitet. Anerkannte vorhandene Qualifikationen helfen bei der Kurswahl. Der Wunsch nach einem eigenen Unterrichtsort beantwortet diese Frage noch nicht; ebenso wenig legt eine neue Ersthelferrolle allein eine neue Grundausbildung fest.
Bei mehreren Betriebsorten braucht die Gruppenanfrage eine eindeutige Unterrichtsadresse. Geben Sie den Standort im Waldecker Stadtgebiet an und beschreiben Sie die verfügbaren Räume. Die Teilnehmerzahl gehört ebenfalls zu den Angaben für die Prüfung durch den Anbieter.
Klären Sie im Unternehmen, welche Beschäftigten eine Ersthelfer-Ausbildung und welche eine Fortbildung benötigen. Öffentliche Kursplätze können einzelne Bedarfe abdecken; eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung muss ausdrücklich bestätigt werden.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kommt eine direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers infrage. Erfragen Sie notwendige Nachweise und lassen Sie mögliche zusätzliche Kosten im Angebot ausweisen.

Digitale Informationen allein ersetzen die reguläre betriebliche Qualifizierung nicht. Die praktische Ausbildung in Präsenz verlangt, dass Beschäftigte Aufgaben selbst unter Anleitung bearbeiten können; parallele Arbeitsaufträge erschweren diese Teilnahme.
Diese Angaben betreffen verschiedene Fragen.
Anerkannten Ausgangsstand nennen.
Bedarf fachlich einordnen.
Gewünschten Unterrichtsort eindeutig angeben.
Ein bereits anerkannter Abschluss bleibt eine relevante Information, wenn Beschäftigte als Ersthelfer vorgesehen werden. Der Betrieb sollte diese Ausgangslage bei offenen Fragen zur weiteren Schulung nennen. Regelmäßige Fortbildung erhält Kenntnisse und Fähigkeiten und ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Bei Zweifeln lassen die DGUV-Hinweise auch Ausbildung statt Fortbildung zu. Gleiche reguläre Dauer allein macht die Lehrgänge nicht ohne Betrachtung des Bedarfs beliebig wählbar.
Zum allgemeinen Ausbildungsrahmen der DGUV gehören unter anderem Eigenschutz und Notruf. Auch der Umgang mit Verbandmaterial und die psychische Betreuung betroffener Menschen werden behandelt. Der Unterricht verbindet diese Inhalte mit praktischen Lernaufgaben. Betriebliche Ersthelfer sollen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben beziehungsweise erhalten; der passende reguläre Lehrgang wird unter Berücksichtigung anerkannter Vorqualifikationen ausgewählt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Schule erläutert erforderliche Arbeitgeberangaben und das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers für berechtigte Kursgebühren.
BG oder Unfallkasse benennen.
Zusätzliche Leistung gesondert vereinbaren.
Bezug
Fachlicher Bedarf
Bezug
Durchführung
Bezug
Trägerverfahren
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Jeweils 405 Minuten Unterricht werden um Pausen ergänzt. Die Vereinbarung eines Unterrichtsorts im Unternehmen reduziert diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum Standard. Weiterer besonderer Umfang wird ausdrücklich vereinbart. Nennen Sie zusätzliche Wünsche deshalb bereits bei der Anfrage verständlich.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten fallen beim Arbeitgeber an. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren wird davon getrennt nach den Bedingungen des zuständigen Trägers geklärt. Eine allgemeine Auskunft zur Kursgebühr erfasst nicht den gesamten Betriebsaufwand.