Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08485 Lengenfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

15,9 km vom Suchpunkt

Für Lengenfelder Unternehmen werden berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen. Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten gehören zur betrieblichen Vorbereitung daneben. Die reguläre Ausbildung oder Fortbildung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle; eine mögliche Inhouse-Durchführung wird für die Beschäftigtengruppe vereinbart.
Eine Terminvorstellung ist der Anfang, aber noch keine vereinbarte Veranstaltung. Für einen Inhouse-Lehrgang in Lengenfeld benötigt die Ausbildungsstelle Angaben zu Räumen, Teilnehmerzahl und Kursart. Lassen Sie die Durchführung anhand dieser Informationen bestätigen.
Erfassen Sie, wer eine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer braucht und für wen eine Fortbildung vorgesehen ist. Einzelne Beschäftigte oder Personen mit anderen Terminwünschen können öffentliche Kurse prüfen.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren lassen sich nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers direkt abrechnen. Klären Sie die notwendigen Unterlagen und mögliche weitere Kosten, bevor die Anmeldung verbindlich wird.
Einordnung
Vorgaben des Unfallversicherungsträgers
Einordnung
Aufwendungen des Arbeitgebers
Einordnung
Teil des regulären Präsenzunterrichts
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Arbeitsentgelt der teilnehmenden Beschäftigten und erforderliche Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Werden zusätzliche Leistungen angeboten, betrachten Sie deren tatsächlichen Umfang und den dazu genannten Betrag. Bei der betrieblichen Vorbereitung werden damit die berechtigten Lehrgangsgebühren und die weiteren eigenen Aufwendungen des Unternehmens berücksichtigt.
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Berechtigung und vorgesehenes Verfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten sowie insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Die reguläre Lehrgangsgruppe umfasst höchstens zwanzig Teilnehmende. Praktische Übungen finden im Präsenzunterricht statt. Für theoretische Anteile gehören Sitz- und Schreibmöglichkeiten zu den Raumanforderungen; Beleuchtung, Waschgelegenheiten und Toiletten sind ebenfalls vorgesehen. Diese Bedingungen gelten auch bei einer entsprechend vereinbarten Inhouse-Durchführung.
Die Vorbereitung umfasst unterschiedliche Gegenstände.
Berechtigung und Trägervorgaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten.
Reguläre zeitliche und räumliche Bedingungen.

Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Bedingungen müssen gemeinsam vorliegen. Die frühere private Nutzung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung des besuchten Lehrgangs nicht.
Die reguläre Fortbildung wird nicht in eine Erste-Hilfe-Ausbildung integriert. Die beiden Lehrgangsarten haben einen eigenen Bezug zum tatsächlichen bisherigen Ausbildungsstand der Beschäftigten. Für den Bedarf wird die entsprechende reguläre Schulung mit einer ermächtigten Stelle organisiert.
Die reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung verlangt Präsenzunterricht mit praktischen Übungen. Ein reiner Onlinekurs entspricht diesem Rahmen nicht. Die Beschäftigten besuchen die ihrem Bedarf entsprechende geeignete reguläre Schulung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle.