Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 61203 Reichelsheim (Wetterau) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,4 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

Geeignete betriebliche Ersthelfer benötigen eine passende Qualifizierung. Reichelsheimer Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung öffentlich oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Vorhandene anerkannte Schulungen und die persönliche Eignung der vorgesehenen Personen helfen, den tatsächlichen weiteren Bedarf verständlich bei der Ausbildungsstelle zu benennen.
Ein Unternehmen aus Reichelsheim in der Wetterau fragt eine Ersthelfer-Schulung an, während bereits ein Kollege mit derselben Schule gesprochen hat. Nennen Sie den konkreten Betrieb und den bisherigen Kontakt, damit die Ausbildungsstelle beide Nachrichten derselben Planung zuordnen kann.
Teilen Sie mit, ob ein Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf besteht und ob der Unterricht als Inhouse-Termin gewünscht wird. Dabei hilft die tatsächliche Veranstaltungsanschrift, mögliche Verwechslungen mit anderen Standorten auszuschließen. Führen Sie anschließend die Rückmeldungen intern zusammen. Eine klare Zuordnung verhindert, dass aus einer gemeinsamen Absicht unbemerkt zwei getrennte Angebote oder widersprüchliche Buchungsstände entstehen.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Personenauswahl | Wer eignet sich für die Aufgabe? |
| Vorhandene Qualifikation | Was wurde tatsächlich absolviert? |
| Weitere Schulung | Welcher Lehrgang passt zum Bedarf? |
Nach den DGUV-Hinweisen kann eine entsprechende Schulung berücksichtigt werden, wenn sie höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Beide Voraussetzungen gehören zur Betrachtung der tatsächlich absolvierten Qualifikation. Die betriebliche Verwendung wird damit konkret geprüft. Für den privaten Fahrerlaubnisantrag gilt ein geeigneter Erste-Hilfe-Nachweis dagegen unbefristet. Die beiden Zwecke werden in der Vorbereitung jeweils anhand ihrer eigenen Anforderungen betrachtet und bei der Anfrage verständlich benannt.
Der konkrete Ausgangsstand hilft bei der Auswahl.
Die persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
Die tatsächlich absolvierte Schulung betrachten.
Den Bedarf mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Für eine Übernahme der Lehrgangsgebühren gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Erfragen Sie bei der ermächtigten Ausbildungsstelle die hierfür benötigten Arbeitgeberangaben.
Den eigenen Unfallversicherungsträger benennen.
Die erforderlichen Angaben zur Teilnahme vorbereiten.
Ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang bietet Gelegenheit für fachliche Rückfragen. Die einzelnen Beschäftigten benötigen eigene Mitarbeit, um die vorgesehenen praktischen Aufgaben unter Anleitung kennenzulernen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Auswahl geeigneter Personen trifft der Arbeitgeber. Die DGUV nennt persönliche, körperliche und psychische Voraussetzungen sowie Motivation als Gesichtspunkte der Eignung. Für den Betrieb aus Reichelsheim ist deshalb hilfreich, die vorgesehene Ersthelferaufgabe mit den Betroffenen zu besprechen. Vorhandene Qualifikationen werden konkret berücksichtigt. Eine passende Lehrgangsanfrage lässt sich daraus ableiten, während eine bloße freie Veranstaltung noch keine Aussage über die Eignung einer bestimmten Person für diese Aufgabe enthält.
Eine neue betriebliche Benennung allein verlangt das nicht. Vorhandene anerkannte Qualifikationen können für den weiteren Lehrgang relevant sein. Entscheidend sind der tatsächliche Ausbildungsstand und der bestehende Fortbildungsbedarf der jeweiligen Person.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit und verweist auf den gleichen regulären Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Beschreiben Sie den tatsächlichen Ausgangsstand und stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle ab, welcher weitere Lehrgang für die Person geeignet ist.
Diese Aufwendungen ordnet die DGUV dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren durch BG oder Unfallkasse betrifft die Gebühren. Die genannten weiteren betrieblichen Kosten sind damit nicht automatisch mit übernommen.
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