Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07426 Königsee sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,8 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

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19,3 km vom Suchpunkt

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Ein Königseer Unternehmen kann bei der Vorbereitung vorgesehener Ersthelfer bereits absolvierte geeignete Ausbildung berücksichtigen. Für einen entsprechenden Führerscheinkurs nennt die DGUV zusätzliche betriebliche Bedingungen. Der reguläre Lehrgang findet in Präsenz mit praktischer Beteiligung statt. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Ort ändert diesen fachlichen Ausbildungsgegenstand nicht.
Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung braucht einen eindeutig benannten Ort. Geben Sie den Standort im Königseer Stadtgebiet mit vollständiger Adresse an und beschreiben Sie die Räume. Die Teilnehmerzahl ergänzt die Angaben, anhand derer die Ausbildungsstelle die Durchführung prüft.
Diese Frage wird vor der Anfrage im Unternehmen beantwortet. Für einzelne Beschäftigte oder unterschiedliche Kursarten können öffentliche Lehrgänge geeignet sein. Lassen Sie die jeweilige Teilnahme bestätigen.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Klären Sie die notwendigen Nachweise und eventuelle weitere Kosten vor einer verbindlichen Anmeldung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse erläutert Voraussetzungen und notwendige Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Teilnehmenden klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Bezug
Vorhandene persönliche Ausbildung
Bezug
Bedingungen der betrieblichen Berücksichtigung
Bezug
Regulärer Ausbildungsrahmen
Eine vorgesehene Person kann bereits einen entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein besucht haben. Die DGUV nennt für dessen betriebliche Berücksichtigung zwei Bedingungen: höchstens zwei Jahre seit dem Kurs und Durchführung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Beide Angaben werden zusammen betrachtet. Für ein Königseer Unternehmen kann der vorhandene Nachweis deshalb eine Grundlage der Bedarfsklärung sein. Die unbefristete Verwendung geeigneter Bescheinigungen beim Fahrerlaubnisantrag beantwortet eine andere Frage und wird nicht pauschal auf die betriebliche Qualifizierung übertragen.

Nach DGUV-Hinweisen gehören Motivation sowie körperliche und geistige Eignung zur Auswahl von Ersthelfern. Eine bestimmte berufliche Funktion allein bestimmt diese persönliche Eignung nicht automatisch. Berücksichtigen Sie den Menschen, der die betriebliche Aufgabe übernehmen soll.
Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 werden regulär in Präsenz durchgeführt. Die Teilnehmenden bearbeiten praktische Aufgaben selbst unter Anleitung. Eine rein digitale Vorführung ersetzt diesen Rahmen nicht. Für die gemeinsam vorgesehene Schulung ist deshalb die persönliche Beteiligung der Menschen maßgeblich. Die Durchführung im Betrieb ändert diesen fachlichen Gegenstand nicht. Die angefragte Veranstaltung wird so vorbereitet, dass die vorgesehenen Personen die regulären Kenntnisse und Fähigkeiten tatsächlich im praktischen Unterricht erwerben können.
Vorhandene Qualifizierung und reguläres praktisches Lernen werden gemeinsam betrachtet.
Ausbildungsstelle und Kursalter ermitteln.
Die beiden DGUV-Bedingungen zusammen prüfen.
Eigene praktische Aufgaben unter Anleitung bearbeiten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Ein ausdrücklich vereinbarter Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen für die vorgesehene gemeinsame Lerngruppe nicht.
In der Regel ist Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung einer bereits geeigneten persönlichen Grundausbildung der vorgesehenen Person.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben beim Unternehmen. Die mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren wird davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren geklärt. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in die Vorbereitung der vorgesehenen betrieblichen Schulung.