Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34376 Immenhausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Immenhausen · Hessen
Ein Immenhäuser Unternehmen kann vorgesehene Ersthelfer gemeinsam qualifizieren lassen. Für den Auftrag wird der reguläre Umfang des Lehrgangs betrachtet. Die örtliche Unterweisung der Belegschaft bleibt daneben eine eigene Aufgabe. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Ort und zusätzliche gewünschte Leistungen werden mit Blick auf die tatsächliche Durchführung besprochen.

Ausbildung und Fortbildung sollten in der Planung klar auseinandergehalten werden. Erfassen Sie im Unternehmen den Bedarf jeder angemeldeten Person. Mit diesen Angaben können Sie öffentliche Kursplätze oder einen gemeinsamen Lehrgang anfragen.
Eine Inhouse-Veranstaltung in Immenhausen benötigt geeignete Räume und eine bestätigte Durchführung. Beschreiben Sie dem Anbieter den vorgesehenen Ort und die Gruppengröße. Erst nach dieser Abstimmung lässt sich ein fester Termin für die Beschäftigten organisieren.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Klären Sie Nachweise und mögliche gesonderte Kosten im Voraus, damit die Anmeldung auch organisatorisch vorbereitet ist.
| Gegenstand | Bezug |
|---|---|
| Regulärer Lehrgang | Räume, Material und erforderliche Unterlagen |
| Zusätzliche Leistung | Ausdrücklich gewünschter weiterer Auftrag |
| Unterweisung | Örtliche Information der Betriebsangehörigen |
Für die Bestellung als Ersthelfer ist nach DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie beschreibt die übernommene betriebliche Aufgabe und ergänzt den Nachweis der geeigneten persönlichen Ausbildung, ohne selbst praktische Qualifizierung zu vermitteln.
Nach den DGUV-Hinweisen enthalten reguläre Lehrgangsgebühren geeignete Räume, erforderliches Unterrichtsmaterial, die Vor- und Nachbereitung sowie Unterlagen und Teilnahmebescheinigungen. Das gilt auch, wenn Räume angemietet oder durch das Unternehmen bereitgestellt werden. Für ein Immenhäuser Unternehmen ist dieser reguläre Umfang eine Grundlage, um einen ausdrücklich gewünschten weiteren Auftrag zu beschreiben. Bei zusätzlichen Leistungen wird geklärt, was konkret gewünscht und gesondert vereinbart wird. Die Ausstattung der Arbeitsorte mit Erste-Hilfe-Mitteln bleibt davon zu unterscheiden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und erforderliche Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Personen prüfen.
Ausdrücklich gewünschte Zusatzleistungen gesondert vereinbaren.
Mindestens jährlich werden Betriebsangehörige über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Die Information ist nicht auf persönlich ausgebildete Ersthelfer beschränkt. Bereiten Sie vor, wie sie die Belegschaft mit ihrem tatsächlichen örtlichen Bezug erreicht. Eine Inhouse-Ausbildung ausgewählter Menschen übermittelt diese Hinweise nicht automatisch an alle anderen Beschäftigten. Die regelmäßige Fortbildung der Ersthelfer hat wiederum ihren eigenen Zweck und wird nicht pauschal mit der betrieblichen Unterweisung gleichgesetzt.
Regulärer Lehrgangsumfang und betriebliche Information beantworten verschiedene Fragen.
Enthaltene reguläre Leistungen berücksichtigen.
Weiteren ausdrücklich gewünschten Umfang vereinbaren.
Betriebsangehörige örtlich informieren.
Die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen erfüllt einen anderen Auftrag. Aus ihrem Rhythmus folgt daher kein allgemeiner jährlicher Ersthelfer-Fortbildungslehrgang.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Ein ausdrücklich vereinbarter Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen für die vorgesehene gemeinsame Lerngruppe nicht.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben beim Unternehmen. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren auf mögliche Übernahme geprüft. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in die Vorbereitung der vorgesehenen betrieblichen Schulung.
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