Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96110 Scheßlitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

5,5 km vom Suchpunkt

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Scheßlitz · Bayern
Geeignete betriebliche Ersthelfer benötigen eine passende Ausbildung oder Fortbildung. Scheßlitzer Unternehmen können öffentliche Veranstaltungen nutzen oder einen Inhouse-Lehrgang vereinbaren. Zugleich brauchen die Beschäftigten Kenntnis der tatsächlichen Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb. Persönliche Qualifizierung und örtliche Information ergänzen sich bei dieser Vorbereitung.

Die vorgesehenen Ersthelfer arbeiten im Scheßlitzer Unternehmen zu unterschiedlichen Zeiten. Prüfen Sie vor einer Inhouse-Anfrage, wann sie für einen vollständigen Unterricht tatsächlich gemeinsam verfügbar sind. Die Summe einzelner freier Stunden ergibt noch keinen passenden gemeinsamen Kurstag.
Schildern Sie der Ausbildungsstelle den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung und die realistischen Zeitfenster. Falls die gemeinsame Gruppe nicht zustande kommt, fragen Sie nach geeigneten öffentlichen Terminen für einzelne Personen. Halten Sie bestätigte Anmeldungen und offene Wünsche auseinander. Beschäftigte sollten erst dann verbindlich eingeladen werden, wenn ihr tatsächlicher Unterricht und die betriebliche Freistellung zusammenpassen.
Eine Lern-App kann Informationen ergänzen oder organisatorische Aufgaben unterstützen. Nach den DGUV-Hinweisen ersetzt sie weder die vorgeschriebene Aus- und Fortbildung noch die Bestellung von Ersthelfern. Für den Betrieb ist deshalb hilfreich, die Verwendung einer solchen Information mit ihrem tatsächlichen Zweck zu verbinden. Die fachliche Anleitung und eigene praktische Mitarbeit im geeigneten Lehrgang bleiben Teil der Qualifizierung. Die örtlichen betrieblichen Informationen werden den Beschäftigten ebenfalls auf verständlichem Weg vermittelt.
Die Vorbereitung betrifft mehrere Aufgaben.
Die tatsächliche örtliche Organisation kennen.
Eine geeignete Qualifizierung erhalten.
Informationen nach ihrem jeweiligen Zweck verwenden.

Eine Gruppe aus demselben Unternehmen kann unterschiedliche fachliche Fragen mitbringen. Die Lehrkraft führt durch die vorgesehenen Lerninhalte; der eigene Versuch gehört dabei zur persönlichen Mitarbeit.
Orientierung
Örtliche Informationen für alle Beschäftigten
Orientierung
Geeignete persönliche Qualifizierung
Orientierung
Zusätzliche Information oder Organisation
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie bei der ermächtigten Schule nach dem Verfahren für berechtigte Teilnehmende. Für eine Übernahme gelten die Voraussetzungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Die Zuständigkeit für den Betrieb feststellen.
Die notwendigen Arbeitgeberinformationen abstimmen.
Die Unterweisung über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen richtet sich mindestens jährlich an alle Betriebsangehörigen. Sie behandelt die tatsächliche örtliche Organisation. Dadurch werden auch Menschen erreicht, die keine besondere Ersthelferaufgabe übernehmen. Für ein Scheßlitzer Unternehmen ist dieser Informationsauftrag ein eigener Bestandteil der Vorbereitung. Die ermächtigte Ausbildungsstelle vermittelt in einem geeigneten Lehrgang dagegen die fachliche Qualifizierung der dafür vorgesehenen Personen mit Theorie und praktischen Aufgaben.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die Vorgabe betrifft den betrieblichen Zweck und ist keine allgemeine Ablaufregel eines geeigneten privaten Führerscheinnachweises.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit und verweist auf den gleichen regulären Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Teilen Sie den tatsächlichen Ausbildungsstand mit, damit der passende weitere Lehrgang für die Person mit der Ausbildungsstelle abgestimmt werden kann.
Die DGUV ordnet Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Gebührenübernahme durch BG oder Unfallkasse betrifft die berechtigten Lehrgangsgebühren. Die genannten weiteren betrieblichen Kosten sind dadurch nicht automatisch mit übernommen.