Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76855 Annweiler am Trifels sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,4 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

14,0 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

26,2 km vom Suchpunkt

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Für Unternehmen in Annweiler am Trifels gehören geeignete ausgebildete Ersthelfende zu einer betrieblichen Organisation. Zusätzliche Hilfen können Informationen bereitstellen oder die Alarmierung unterstützen. Sie haben eine andere Funktion als die persönliche Qualifizierung. Ausbildung, Fortbildung und ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang werden nach dem tatsächlichen anerkannten Stand der vorgesehenen Menschen ausgewählt.
Soll der Unterricht in einem Ortsbezirk oder im Zentrum stattfinden? Nennen Sie den vollständigen Standort, statt nur Annweiler anzugeben. Für die Prüfung eines Inhouse-Kurses braucht die Ausbildungsstelle außerdem Angaben zu Raum und Teilnehmerzahl.
Das Unternehmen klärt, wer eine Ersthelfer-Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Danach werden passende Lehrgänge angefragt. Ein gemeinsamer Termin wird erst durch die Bestätigung des Anbieters verlässlich; einzelne öffentliche Plätze können andere Bedarfe abdecken.
Für eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren gelten die Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Erkundigen Sie sich vor der Buchung nach Unterlagen und möglichen zusätzlichen Kosten.
Für die Aufgabenübertragung im Bereich der Ersten Hilfe empfiehlt die DGUV eine schriftliche Festlegung der Aufgaben und Befugnisse. Dabei wird der betriebliche Auftrag in seinem tatsächlichen Umfang beschrieben. Die Verantwortung des Unternehmens für eine ausreichende Organisation bleibt bestehen. Diese Zuordnung ergänzt die persönliche Qualifikation der eingesetzten Ersthelfenden; sie ist von einem Nachweis über den Besuch einer Ausbildung oder Fortbildung zu unterscheiden.
Personen und Organisation zusammen betrachten.
Geeignete tatsächliche Ausbildung berücksichtigen.
Die betrieblichen Aufgaben zuordnen.
Zusätzliche organisatorische Hilfen einordnen.

Anerkannte einschlägige Vorqualifikationen können den weiteren Bedarf beeinflussen. Eine neue Ersthelferfunktion allein macht nicht für jede Person eine neue Grundausbildung erforderlich. Ein gewünschter Inhouse-Kurs in Annweiler wird mit der passenden Kursart und der tatsächlichen Durchführung ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren richten sich nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen und eigener Arbeitgeberaufwand sind gesondert zu berücksichtigen. Der tatsächliche Auftrag sollte Umfang und mögliche weitere Vergütung erkennen lassen.
Den zuständigen Träger befragen.
Gewünschte zusätzliche Leistungen benennen.
Die DGUV beschreibt Apps als mögliche Unterstützung bei Informationen oder Alarmierung. Sie ersetzen weder die erforderliche Qualifikation noch die betriebliche Bestellung von Ersthelfenden. Die Anwendung darf die Hilfe nicht verzögern. Damit bleibt ihre Rolle klar: Sie kann organisatorisch ergänzen, während im Betrieb tatsächlich geeignete Menschen und die notwendigen Abläufe vorgesehen werden müssen. Eine digitale Zusatzfunktion ist kein eigener Ersatzlehrgang.
| Angabe | Gegenstand |
|---|---|
| Ausbildungsnachweis | Der persönliche Qualifikationsstand |
| Aufgabenübertragung | Der betriebliche Auftrag |
| Alarmierungshilfe | Die ergänzende Organisation |

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit können unterstützen. Für konkrete Fragen zur Organisation der Ersten Hilfe nennt die DGUV außerdem die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Beschreiben Sie dabei die tatsächliche betriebliche Situation.
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden berücksichtigt. Diese betriebliche Regel schafft keine pauschale Zweijahresfrist für private Nachweise zur Fahrerlaubnis.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung erfordert Präsenz mit praktischen Übungen. Die vorgesehenen Handlungen sollen tatsächlich selbst geübt werden. Eine ausschließlich digitale Information oder der Versand von Dateien ersetzt diese persönliche praktische Qualifizierung nicht.
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