Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25704 Meldorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,4 km vom Suchpunkt

11,9 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

21,3 km vom Suchpunkt

25,6 km vom Suchpunkt

27,5 km vom Suchpunkt

Die reguläre Ersthelferqualifizierung Meldorfer Beschäftigter vermittelt praktische Fähigkeiten und Wissen. Ausbildung und Fortbildung bleiben eigene Lehrgangsarten. Der Raum muss theoretischen Unterricht und praktische Lernaufgaben ermöglichen. Eine mögliche Inhouse-Durchführung wird mit einer ermächtigten Stelle vereinbart und berücksichtigt die Anforderungen der entsprechenden regulären Schulung.
Wer an einem Lehrgang teilnimmt, sollte währenddessen nicht für reguläre Aufgaben eingeplant sein. Stimmen Sie im Unternehmen den Termin und den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf ab. Anschließend fragen Sie geeignete Kursplätze an.
Für eine gemeinsame Inhouse-Schulung in Meldorf benötigt der Anbieter die Teilnehmerzahl und eine Beschreibung der Räume. Lassen Sie die Bedingungen bestätigen, bevor die Gruppe verbindlich eingeplant wird. Bei einzelnen Beschäftigten können öffentliche Lehrgänge den Bedarf decken.
Die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Erfragen Sie dessen Verfahren und lassen Sie mögliche weitere Leistungen mit ihren Kosten im Angebot benennen.
Der Lernrahmen nennt die eigene Sicherheit und das eigene Schutzverhalten als Ausbildungsziele. Dazu gehören das Absichern einer Unfallstelle und Hygieneaspekte als Themen des Unterrichts. Bei den Demonstrations- und Übungsmitteln sind unter anderem Warnwesten, Warndreiecke und Einmalhandschuhe vorgesehen. Diese Gegenstände ergänzen weitere Materialien wie Verbandpäckchen und Wundauflagen. Notwendige Unterrichtsmittel müssen vollzählig und funktionstüchtig verfügbar sein.
| Gegenstand | Anforderung |
|---|---|
| Schulungsart | Ausbildung und Fortbildung unterscheiden |
| Unterrichtsraum | Theoretische und praktische Nutzung ermöglichen |
| Unterrichtsmittel | Vollzählig und funktionstüchtig verfügbar |
Im regulären Lehrgang finden theoretischer Unterricht, praktische Demonstrationen und eigene Übungen statt. Dafür gehören Sitz- und Schreibmöglichkeiten zu den räumlichen Anforderungen. Ausreichende Beleuchtung, Waschgelegenheiten und Toiletten sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen die notwendigen vollzählig und funktionstüchtig verfügbaren Unterrichtsmittel. Ein möglicher Inhouse-Raum wird damit als Lernumgebung für mehrere Tätigkeiten betrachtet, nicht allein als Platz zum Sitzen für eine Beschäftigtengruppe.
Schulungsart und räumliche Voraussetzungen haben verschiedene Bezüge.
Eigener regulärer Lehrgang.
Keine Integration in die Ausbildung.
Theorie, Demonstration und eigene Übungen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Trägerverfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Höchstens zwanzig Personen nehmen an einem regulären Lehrgang teil.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Der tatsächliche bisherige Ausbildungsstand wird bei der Vorbereitung berücksichtigt. Die reguläre Fortbildung dient dem Erhalt der Qualifizierung der eingesetzten Personen.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Diese Bedingungen müssen gemeinsam vorliegen. Die frühere private Verwendung der Unterlage allein bestätigt die betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs nicht.
Für die reguläre Aus- und Fortbildung ist Präsenzunterricht mit praktischen Übungen vorgesehen. Ein ausschließlich online stattfindender Kurs erfüllt diesen Rahmen nicht. Für die Beschäftigten wird die entsprechende geeignete Schulung mit einer ermächtigten Stelle organisiert.