Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98673 Eisfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

20,6 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

Eisfelder Betriebe können Ausbildung oder Fortbildung für geeignete Ersthelfer öffentlich oder nach Vereinbarung als Inhouse-Lehrgang organisieren. Die Auswahl der Personen und die spätere betriebliche Aufgabenübertragung gehören ebenfalls zur Vorbereitung. Der reguläre Unterricht vermittelt dazu Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für grundlegende Erste Hilfe.
Der Betrieb hat eine Ersthelfer-Schulung angefragt, aber noch keine verbindliche Rückmeldung der Ausbildungsstelle erhalten. Prüfen Sie in Eisfeld den tatsächlichen Stand, bevor Beschäftigte freigestellt oder Räume fest als Unterrichtsort angekündigt werden. Eine versendete Anfrage allein schafft keine Buchung.
Benennen Sie bei der Rückfrage den gewünschten Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf und verweisen Sie auf die bisherigen Absprachen. Für ein Inhouse-Vorhaben sollten noch offene Angaben klar erkennbar bleiben. Erst nach der Bestätigung werden Zeiten und Adresse verbindlich verteilt. So lassen sich interne Vorbereitungen weiterführen, ohne dass eine unbestätigte Terminidee als zugesagter Kurs behandelt wird.
Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle, welche Angaben die zuständige BG oder Unfallkasse für übernahmefähige Kursgebühren benötigt. Zusätzliche ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit ihrem tatsächlichen Umfang gesondert vereinbart.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse feststellen.
Die erforderlichen Angaben zur Teilnahme zusammentragen.
Die DGUV nennt persönliche, körperliche und psychische Voraussetzungen sowie Motivation als Gesichtspunkte der Eignung. Die Auswahl geeigneter Personen liegt beim Arbeitgeber. Für einen Eisfelder Betrieb ist daher hilfreich, die vorgesehene Ersthelferaufgabe mit den Betroffenen zu besprechen. Vorhandene Qualifikationen und weiterer Schulungsbedarf werden konkret erfasst. Eine passende Anfrage beschreibt die tatsächliche Person, statt allein einen verfügbaren Lehrgang als ausreichende Grundlage der Auswahl zu behandeln.
Die Vorbereitung hat mehrere Bezugspunkte.
Die persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
Den passenden weiteren Lehrgang bestimmen.
Die betriebliche Aufgabenübertragung nachvollziehbar festhalten.
Für die Bestellung betrieblicher Ersthelfer besteht nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Formvorgabe; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Sie betrifft die Aufgabe im Unternehmen. Die Kursbescheinigung belegt dagegen die absolvierte persönliche Qualifizierung. Wenn mehrere Beschäftigte gemeinsam geschult werden, lässt sich dieser Unterschied in der Vorbereitung berücksichtigen. Eine verständlich besprochene Rolle hilft, die betriebliche Zuordnung nachvollziehbar zu machen und offene Fragen zur vorgesehenen Aufgabe anzusprechen.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Personenauswahl | Die Eignung für die Aufgabe |
| Kursbescheinigung | Die absolvierte Qualifizierung |
| Bestellung | Die betriebliche Aufgabenübertragung |
Die Gruppe kann fachliche Rückfragen aus dem Unternehmen zusammenführen. Jede teilnehmende Person benötigt dennoch Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Lernaufgaben unter Anleitung selbst nachzuvollziehen.
Die DGUV nennt diese Wahlmöglichkeit, weil beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Beschreiben Sie den vorhandenen Ausbildungsstand und klären Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle, welcher weitere Lehrgang für die betreffende Person passt.
Nach den DGUV-Hinweisen ist eine Berücksichtigung möglich, wenn die Schulung höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Beide Voraussetzungen werden gemeinsam anhand der tatsächlichen Qualifikation betrachtet.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten ordnet die DGUV dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse bezieht sich auf die Gebühren. Diese weiteren Aufwendungen sind dadurch nicht automatisch mit übernommen.