Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96106 Ebern sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
20,6 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

21,7 km vom Suchpunkt

24,0 km vom Suchpunkt

Ebern · Bayern
Für Eberner Unternehmen wird zunächst die passende Qualifizierung der vorgesehenen Personen betrachtet. Öffentliche Lehrgänge und ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Unterricht folgen einem regulären Ausbildungsrahmen. Seine Bestandteile erklären, was zur Standardschulung gehört; eigene Aufwendungen des Arbeitgebers oder zusätzlich gewünschte Leistungen werden daneben gesondert eingeordnet und im tatsächlichen Auftrag berücksichtigt.

Bei mehreren Teilnehmenden sollten Rückfragen an einer Stelle zusammenlaufen. Die betriebliche Koordination erfasst, wer eine Ersthelfer-Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Danach wird die passende Kursart angefragt.
Für Inhouse-Unterricht am Eberner Standort benötigt die Ausbildungsstelle Angaben zu Räumen und Gruppengröße. Erst ihre Bestätigung macht aus dem Wunschtermin einen vereinbarten Lehrgang. Einzelne Personen können auch öffentliche Angebote nutzen.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren erfolgt nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie nach den erforderlichen Nachweisen und danach, welche weiteren Leistungen gesondert berechnet würden. Beides gehört vor die Buchung.
Eine neue Ersthelferfunktion allein macht nicht für jede Person eine neue Grundausbildung erforderlich. Anerkannte einschlägige Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Für Eberner Beschäftigte wird daraufhin der passende weitere Bedarf bestimmt und eine geeignete öffentliche Teilnahme oder eine Inhouse-Durchführung ausdrücklich vereinbart.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV nennt qualifizierte Lehrkräfte, ärztliche Fachaufsicht und Versicherung als Bestandteile der Standardgebühr. Hinzu kommen Unterrichtsmedien, Anschauungs- und Übungsmittel mit ihrer Aufbereitung, Informationsunterlagen sowie die Teilnahmebescheinigung. Der Rahmen beschreibt die reguläre Ausbildung. Er ist eine Grundlage für das Verständnis eines Lehrgangs und keine Aussage über ein besonders ausgestattetes aktuelles Angebot einer einzelnen Schule in Ebern.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren richten sich nach den Bedingungen des Unfallversicherungsträgers. Gewünschte zusätzliche Leistungen werden mit Umfang und möglicher eigener Vergütung ausdrücklich vereinbart. Beides gehört zur Vorbereitung einer nachvollziehbaren tatsächlichen Beauftragung.
Das zutreffende Verfahren kennen.
Weitere bestellte Leistungen erkennen.
| Gegenstand | Bezug |
|---|---|
| Standardgebühr | Die reguläre Schulung |
| Zusatzauftrag | Weitere ausdrücklich bestellte Leistungen |
| Arbeitsentgelt und Reisekosten | Der eigene Arbeitgeberaufwand |
Die DGUV ermöglicht fremdsprachige Lehrgänge mit einem dafür genehmigten Leitfaden und einer einheitlichen Unterrichtssprache. Die Bescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Gegebenenfalls entstehen durch eine solche besondere Durchführung weitere Aufwendungen. Diese Bedingungen beschreiben den nationalen Rahmen. Sie bestätigen kein verfügbares Sprachangebot in Ebern; die konkret benötigte Sprache und der tatsächliche Leistungsumfang werden mit der Ausbildungsstelle ausdrücklich vereinbart.
Den tatsächlichen Umfang des Auftrags erkennen.
Die regulären Ausbildungsbedingungen kennen.
Ausdrückliche weitere Wünsche benennen.
Kosten des Arbeitgebers berücksichtigen.

Die jeweils zuständige BG oder Unfallkasse gibt ihr Verfahren für berechtigte Teilnahmen vor. Erfragen Sie die erforderlichen Angaben und Unterlagen. Eine allgemeine betriebliche Verwendung ist für sich allein noch keine Zusage für jede zusätzlich bestellte Leistung.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden in die Planung einbezogen. Die betriebliche Regel bedeutet keine pauschale Zweijahresfrist privater Bescheinigungen für einen Fahrerlaubnisantrag.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung erfordert Präsenz und praktische Übungen. Die Teilnehmenden sollen die Handlungen selbst üben können. Digitale Unterlagen oder Informationen allein ersetzen diesen praktischen Unterrichtsrahmen einer geeigneten Schulung nicht.