Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64747 Breuberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,1 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

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Breuberg · Hessen
Reguläre Aus- und Fortbildungen für Breuberger Beschäftigte enthalten praktische Übungen mit geeigneten Unterrichtsmitteln. Zu den Anforderungen gehören auch deren hygienischer Zustand und die schriftliche Teilnehmerinformation. Die Qualifizierung wird mit einer ermächtigten Stelle organisiert; eine mögliche Inhouse-Veranstaltung erfüllt den entsprechenden regulären Rahmen.

Nennen Sie für eine Gruppenveranstaltung die vollständige Adresse des Unterrichtsorts. Gerade bei mehreren Standorten reicht die Angabe Breuberg allein nicht aus. Die Ausbildungsstelle braucht außerdem eine Beschreibung der Räume und die Teilnehmerzahl, um die Durchführung zu prüfen.
Das Unternehmen legt fest, wer eine Ersthelfer-Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Für einzelne Beschäftigte können öffentliche Lehrgänge infrage kommen. Eine gemeinsame Inhouse-Schulung wird erst mit der Bestätigung des Anbieters fest planbar.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren erfolgt nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers. Klären Sie vor der Buchung die erforderlichen Nachweise sowie mögliche gesonderte Kosten im Angebot.
Eine Erste-Hilfe-Fortbildung wird nicht in eine Ausbildung integriert. Für beide Lehrgangsarten sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten vorgesehen; zusätzlich kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Zur regulären Schulung gehören Präsenz und praktische Übungen. Bei der Zusammenstellung einer Beschäftigtengruppe wird daher die entsprechende Lehrgangsart berücksichtigt, auch wenn eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung gewünscht ist.
Die Teilnahmebescheinigung bezeichnet die absolvierte Aus- oder Fortbildung und nennt ihre Dauer in Unterrichtseinheiten. Vorgesehen sind außerdem Datum und zeitlicher Verlauf, die ermächtigte Stelle mit ihrer Kennziffer sowie die Registriernummer der Veranstaltung. Die Bescheinigung vermerkt die erfolgreiche Teilnahme und die Aushändigung der Teilnehmerunterlagen. Sie dokumentiert damit konkrete Angaben zur besuchten Schulung.
Für die Lehrgangsbestandteile gelten konkrete Anforderungen.
Hygienisch einwandfreier Zustand.
Dokumentierte Desinfektion und Hygieneplan.
Gedruckte Grundlagen für Teilnehmende.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers bestimmen die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren.
Berechtigung und vorgesehenes Verfahren berücksichtigen.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten tragen.
Ein regulärer Lehrgang ist auf höchstens zwanzig Teilnehmende begrenzt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Gegenstand | Anforderung |
|---|---|
| Notwendige Unterrichtsmittel | Vollzählig und funktionstüchtig |
| Benutztes Verbandmaterial | Keine Wiederverwendung |
| Elektronische Medien | Mögliche Ergänzung der gedruckten Information |
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich sind Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten vorgesehen. Dieser entsprechende vollständige Rahmen gilt auch für eine vereinbarte Inhouse-Schulung der Beschäftigtengruppe.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Der tatsächliche bisherige Ausbildungsstand der betreffenden Beschäftigten wird bei der Vorbereitung berücksichtigt. Die reguläre Fortbildung ist ein eigener Lehrgang zur Erhaltung der Qualifizierung.
Die betriebliche Anerkennung setzt den tatsächlichen Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle voraus. Außerdem darf dieser höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Bedingungen gehören zusammen; die private Verwendung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung der absolvierten Schulung nicht.