Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01896 Pulsnitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
22,1 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

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24,2 km vom Suchpunkt

Für Pulsnitzer Unternehmen gehören die Qualifikation der Ersthelfenden und die Dokumentation tatsächlicher Hilfe zu verschiedenen betrieblichen Aufgaben. Eine geeignete Aufzeichnung kann auf Papier oder elektronisch organisiert werden. Die Auswahl von Ausbildung, Fortbildung und vereinbartem Inhouse-Unterricht richtet sich daneben nach dem anerkannten Qualifikationsstand der vorgesehenen Personen.
Wer neu als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden soll, benötigt einen anderen Planungsstand als jemand mit anstehender Fortbildung. Klären Sie diese Angaben im Unternehmen und übermitteln Sie den konkreten Bedarf an den Anbieter.
Für einen Inhouse-Kurs in Pulsnitz werden geeignete Räume und eine vereinbarte Gruppengröße benötigt. Beschreiben Sie beides in der Anfrage und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Öffentliche Lehrgänge können für einzelne Beschäftigte oder andere Terminwünsche passend sein.
Berechtigte Kursgebühren lassen sich nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abrechnen. Erfragen Sie die dazu notwendigen Unterlagen und mögliche zusätzliche Kosten vor einer verbindlichen Buchung.
Die DGUV beschreibt für Hilfeleistungen unterschiedliche Dokumentationsformen, darunter Meldeblock, geeignete Aufzeichnungen und elektronische Erfassung. Das Medium bestimmt nicht den Gegenstand: Es geht um die tatsächlich verletzte oder erkrankte Person, das Ereignis, Zeugen und die geleistete Hilfe. Solche Informationen betreffen einen realen betrieblichen Vorgang. Die Teilnahmebescheinigung eines Lehrgangs dokumentiert dagegen eine absolvierte Qualifizierung und hat einen anderen Zweck.
Eine neue Ersthelferfunktion allein bedeutet nicht automatisch eine neue Grundausbildung. Anerkannte einschlägige Qualifikationen werden bei der Planung einbezogen. Für Beschäftigte in Pulsnitz kann daraufhin eine geeignete öffentliche Teilnahme oder ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang gewählt werden.
Die Angaben sind vor unberechtigter Kenntnisnahme zu schützen. Bei elektronischer Dokumentation verlangt die DGUV technische Maßnahmen, durch die nur Berechtigte Zugriff erhalten. Die Aufbewahrung beträgt fünf Jahre, bezogen auf das einzelne Dokument beziehungsweise den jeweiligen Eintrag; danach ist datenschutzgerecht zu entsorgen. Diese Bedingungen sind bei der gewählten Organisation zu berücksichtigen und gelten nicht als allgemeine Ablaufregel für Kursbescheinigungen.
Erfassung und Schutz zusammen betrachten.
Die tatsächliche Hilfe dokumentieren.
Nur berechtigte Personen einbeziehen.
Die Frist des jeweiligen Eintrags berücksichtigen.
Gegenstand
Das tatsächliche Ereignis
Gegenstand
Die absolvierte Schulung
Gegenstand
Die vertrauliche Nutzung
Für berechtigte Standardgebühren gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche ausdrücklich bestellte Leistungen können eine eigene Vergütung haben. Eigener Arbeitgeberaufwand wird daneben gesondert eingeplant und gehört nicht pauschal zur übernommenen Kursgebühr.
Das konkrete Verfahren klären.
Gewünschte weitere Leistungen beschreiben.
Sie kann nachweisen, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit entstanden ist. Das kann bei späteren Folgen Bedeutung haben. Außerdem nennt die DGUV die Möglichkeit, nicht meldepflichtige Unfälle anhand der Aufzeichnungen auszuwerten.
Betriebliche Ersthelfende werden im Regelfall alle zwei Jahre fortgebildet. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt. Diese betriebliche Regel ist keine pauschale Zweijahresfrist für private Nachweise einer geeigneten Schulung zum Fahrerlaubnisantrag.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung erfolgt in Präsenz mit praktischen Übungen. Beschäftigte sollen die vorgesehenen Handlungen selbst üben können. Papierunterlagen oder digitale Informationen allein erfüllen diese persönliche praktische Ausbildung nicht.