Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64673 Zwingenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

5,3 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

Für Unternehmen in Zwingenberg an der Bergstraße gehören persönliche Eignung, anerkannte Qualifikation und betriebliche Aufgabe zusammen. Eine Schulungsplanung beginnt daher bei den tatsächlich vorgesehenen Menschen. Öffentliche Lehrgänge oder ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Kurs dienen dem passenden Bedarf und ersetzen nicht die betriebliche Auswahl und Zuordnung der Aufgabe.
Für einzelne Beschäftigte muss nicht gleich eine ganze Veranstaltung organisiert werden. Prüfen Sie öffentliche Lehrgänge, nachdem der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf im Unternehmen geklärt wurde. Bei mehreren Personen kann eine gemeinsame Anfrage zweckmäßig sein.
Nennen Sie den vollständigen Standort in Zwingenberg an der Bergstraße, die Gruppengröße und die vorgesehenen Räume. Die Ausbildungsstelle bestätigt, ob dort ein Inhouse-Kurs möglich ist. Eine bloße Terminvorstellung ersetzt diese Vereinbarung nicht.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kommt eine direkte Abrechnung nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers infrage. Fragen Sie vor der Buchung nach den Unterlagen und lassen Sie eventuelle Zusatzleistungen mit ihren Kosten ausweisen.
Neben der Ausbildung bei einer ermächtigten Erste-Hilfe-Stelle berücksichtigt die DGUV bestimmte sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche und abgeschlossene Gesundheitsberufsqualifikationen. Eine neue Ersthelferfunktion macht deshalb nicht automatisch für jede Person eine erneute Grundausbildung erforderlich. Die vorhandenen tatsächlichen Nachweise gehören zur Planung. Das Unternehmen bestimmt die passende weitere Schulung und sorgt für den ausreichenden anerkannten Qualifikationsstand der eingesetzten Menschen.
Die vorgesehene Person zugrunde legen.
Den persönlichen betrieblichen Auftrag betrachten.
Anerkannte vorhandene Ausbildung berücksichtigen.
Den tatsächlich benötigten Umfang bestimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren folgen den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Eigener Arbeitgeberaufwand sowie ausdrücklich bestellte zusätzliche Leistungen sind gesondert zu berücksichtigen. Vor einer verbindlichen Bestellung sollte der tatsächliche Leistungsumfang nachvollziehbar beschrieben sein.
Das konkrete Verfahren erfragen.
Gewünschte Zusätze ausdrücklich vereinbaren.

Wenn mehrere Beschäftigte gemeinsam am Zwingenberger Standort lernen sollen, wird die geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit der Ausbildungsstelle vereinbart. Die tatsächliche Durchführung braucht eine Bestätigung. Ein gewünschter gemeinsamer Ort allein sagt noch nicht, dass alle vorgesehenen Personen denselben weiteren Lehrgang benötigen.
Die DGUV beschreibt für Ersthelfende die Eignung für die Aufgabe und die persönliche Bereitschaft, Hilfe zu leisten. Als mögliche Personen nennt sie unterschiedliche Beschäftigtengruppen; in kleineren Unternehmen kann auch der Unternehmer selbst dazugehören. Der Blick richtet sich auf die tatsächlich vorgesehene Person. Eine allgemeine Gruppenanzahl oder ein freier Platz allein erklärt diese persönliche Eignung für den betrieblichen Auftrag nicht.
Gegenstand
Die vorgesehene Person
Gegenstand
Die vorhandene Qualifikation
Gegenstand
Der passende weitere Bedarf

Nach den DGUV-Hinweisen ist für die Bestellung als Ersthelfer keine bestimmte Form vorgeschrieben. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Die betriebliche Aufgabenübertragung ist dabei von einer Bescheinigung über die absolvierte Schulung zu unterscheiden.
Für betriebliche Ersthelfende ist im Regelfall ein Abstand von zwei Jahren vorgesehen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden berücksichtigt. Daraus ergibt sich keine allgemeine Zweijahresfrist für private Bescheinigungen über eine geeignete Schulung zum Fahrerlaubnisantrag.
Die DGUV nennt für den entsprechenden Kurs zwei Voraussetzungen gemeinsam: Er darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert worden sein. Die Bedingungen betreffen die betriebliche Verwendung.
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