Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 83410 Laufen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
20,9 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

23,8 km vom Suchpunkt

24,1 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

Laufen · Bayern
Für Beschäftigte eines deutschen Betriebs in Laufen wird die geeignete Qualifizierung nach den betrieblichen Anforderungen bestimmt. Die Suche in der Grenzregion braucht deshalb eine klare Zuordnung zum tatsächlichen Auftrag. Öffentliche Teilnahme oder ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Unterricht beziehen sich auf die passende Schulung der vorgesehenen Personen und ihre anerkannten vorhandenen Qualifikationen.

Für Beschäftigte eines deutschen Betriebs richtet sich die Auswahl nach der vorgesehenen betrieblichen Ersthelfer-Aufgabe. Klären Sie intern den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf und fragen Sie eine dafür geeignete Ausbildungsstelle an. Bei der Suche in der Grenzregion ist diese Zuordnung besonders sorgfältig vorzubereiten.
Für Inhouse-Unterricht in Laufen benötigt der Anbieter Angaben zu Räumen und Gruppengröße. Die Durchführung muss bestätigt werden; einzelne Beschäftigte können auch öffentliche Termine betrachten.
Eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Lassen Sie erforderliche Unterlagen und mögliche gesonderte Kosten vorab benennen, damit die Buchung auf einer klaren Vereinbarung beruht.
Für die Verwendung einer entsprechenden Führerschein-Schulung im Betrieb nennt die DGUV zwei gemeinsame Bedingungen: Sie darf höchstens zwei Jahre zurückliegen und muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein. Diese Voraussetzungen betreffen die betriebliche Verwendung. Sie sind von einer allgemeinen privaten Gültigkeitsfrage zu unterscheiden. Das Unternehmen betrachtet die tatsächliche absolvierte Ausbildung der Person und bestimmt daraus die passende weitere Qualifizierung.
Eine neu übernommene Ersthelferfunktion allein bedeutet nicht automatisch eine neue Grundausbildung. Anerkannte einschlägige Qualifikationen werden berücksichtigt. Für einen Inhouse-Lehrgang in Laufen wird die daraus folgende passende Schulung mit der Ausbildungsstelle ausdrücklich vereinbart; die Nähe eines Angebots bestätigt dessen betriebliche Eignung nicht allein.
Gegenstand
Der vorhandene Qualifikationsstand
Gegenstand
Die vorgesehene Verwendung
Gegenstand
Der passende weitere Lehrgang
Nach dem DGUV-Grundsatz sollen Ersthelfende bereit und in der Lage sein, Hilfe zu leisten. Eigenschutz und einfache Hilfsmittel gehören zum Ausbildungsrahmen. Die regulären Lehrgänge verlangen praktische Übungen in Präsenz. Eine bloße Bereitstellung von Informationen bildet diese Qualifizierung nicht vollständig ab. Auch für die betriebliche Suche in Laufen bleibt damit die tatsächlich durchgeführte geeignete Ausbildung der entscheidende Gegenstand.
Die tatsächlich absolvierte Ausbildung betrachten.
Geeignete anerkannte Vorbildung berücksichtigen.
Die geltenden Voraussetzungen kennen.
Den tatsächlichen Bedarf bestimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte betriebliche Standardgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Gewünschte weitere Leistungen und eigener Arbeitgeberaufwand werden gesondert eingeordnet. Der konkrete Auftrag sollte Umfang und mögliche zusätzliche Vergütung erkennen lassen.
Das zutreffende Gebührenverfahren erfragen.
Ausdrückliche weitere Bestellungen benennen.
Im betrieblichen Regelfall ist sie alle zwei Jahre vorgesehen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der Planung berücksichtigt. Das Unternehmen sorgt dafür, dass die eingesetzten Personen über einen ausreichenden geeigneten Ausbildungsstand verfügen.
Beide regulären Lehrgänge enthalten neun Unterrichtseinheiten. Die Auswahl richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; dies wird entsprechend abgestimmt.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit können beraten. Auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ist bei konkreten betrieblichen Fragen Ansprechpartner. Beschreiben Sie die tatsächliche Situation, für die eine Einordnung benötigt wird.