Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99894 Friedrichroda sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,1 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

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21,1 km vom Suchpunkt

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Friedrichroda · Thüringen
Für Unternehmen in Friedrichroda richtet sich die nötige Ersthelferbesetzung nach den betrieblichen Verhältnissen. Die Zahl einer Schulungsgruppe beantwortet diese Frage allein nicht. Reguläre Aus- und Fortbildung erfolgen bei einer ermächtigten Stelle; ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang bleibt Unterricht für die konkrete Beschäftigtengruppe.

Eine gemeinsame Anmeldung beginnt mit einer Übersicht: Wer braucht eine Ersthelfer-Ausbildung, bei wem steht die Fortbildung an? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich eine passende Schulung für die Beschäftigten anfragen.
Für einen Inhouse-Kurs nennen Sie den vollständigen Standort in Friedrichroda und beschreiben Sie die Räume. Der Anbieter prüft die Voraussetzungen anhand dieser Angaben und der Teilnehmerzahl. Eine Durchführung muss ausdrücklich vereinbart werden. Bei einzelnen Personen kann auch ein öffentlicher Kurs infrage kommen.
Die Abrechnung berechtigter betrieblicher Gebühren mit dem Unfallversicherungsträger verlangt dessen vorgesehenes Verfahren. Erkundigen Sie sich vorher nach Nachweisen und möglichen weiteren Kosten im Angebot.
Ein regulärer Lehrgang ist auf höchstens zwanzig Teilnehmende begrenzt. Diese Zahl beschreibt die Unterrichtsgruppe und bedeutet nicht, dass ein Unternehmen stets zwanzig Personen schulen lassen muss. Ebenso wenig legt sie allein fest, wie viele qualifizierte Ersthelfer im Betrieb benötigt werden. Ausbildung und Fortbildung sind reguläre Lehrgänge mit theoretischen und praktischen Anteilen; eine entsprechend vereinbarte Inhouse-Veranstaltung hält deren Anforderungen ebenfalls ein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Kursgebühren folgt den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und vorgesehenes Verfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten im Betrieb berücksichtigen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Für mehr als zwanzig gelten grundsätzlich fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Maßgeblich sind die anwesenden Versicherten. Davon wird die Obergrenze der Unterrichtsgruppe unterschieden: An einem regulären Lehrgang nehmen höchstens zwanzig Personen teil.
| Angabe | Gegenstand |
|---|---|
| Zwei bis zwanzig Anwesende | Mindestens ein Ersthelfer |
| Höchstens zwanzig Teilnehmende | Reguläre Lehrgangsgruppe |
| Neun Unterrichtseinheiten | Ausbildung beziehungsweise Fortbildung |
Die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel im Abstand von zwei Jahren vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Anwesenheit und Teilnahme sind unterschiedliche Größen.
Bezugsgröße für die Mindestbesetzung.
Qualifizierte Personen im Betrieb.
Personen in der Unterrichtsgruppe.
Sowohl Ausbildung als auch Fortbildung umfassen neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Der entsprechende vollständige reguläre Rahmen gilt auch bei einer vereinbarten Durchführung als Inhouse-Schulung.
Für die betriebliche Einordnung muss der Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht worden sein. Außerdem darf der tatsächliche Besuch höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen werden gemeinsam auf die absolvierte Schulung bezogen.
Für die reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung ist Präsenzunterricht mit praktischen Übungen vorgesehen. Ein ausschließlich online durchgeführter Kurs genügt diesem Rahmen nicht. Der Unterricht wird entsprechend bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht.
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