Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04874 Belgern-Schildau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,8 km vom Suchpunkt

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Ein betrieblicher Erste-Hilfe-Lehrgang vermittelt geeignete Kenntnisse und praktische Fähigkeiten. Unternehmen aus Belgern-Schildau können Ausbildung oder Fortbildung nach dem tatsächlichen Bedarf organisieren. Für die Vorbereitung sind der passende Qualifizierungsweg und der Umgang mit unterschiedlichen Unterlagen wichtig; eine vereinbarte Inhouse-Schulung betrifft dabei die gemeinsame Durchführung.
Ein Unternehmen aus Belgern-Schildau hat schon einzelne öffentliche Kursplätze gebucht und erwägt nun eine gemeinsame Inhouse-Schulung. Nennen Sie der Ausbildungsstelle die bestehenden Anmeldungen, bevor ein neuer Auftrag vereinbart wird. Ein neuer Gruppenwunsch hebt frühere Buchungen nicht automatisch auf.
Klären Sie, welche Personen tatsächlich gemeinsam eine Ausbildung oder Fortbildung besuchen sollen und wie die bisherigen Termine behandelt werden. Halten Sie die bestätigte Lösung in einer Übersicht fest. Erst danach werden neue Einladungen verschickt. So bleiben weder unbeabsichtigte Doppelanmeldungen noch widersprüchliche Informationen für Beschäftigte bestehen, die ihren ersten Kurstermin bereits fest eingeplant haben.
Nach den DGUV-Hinweisen kann ein entsprechender Kurs berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Diese Voraussetzungen werden gemeinsam anhand der tatsächlich bescheinigten Schulung betrachtet. Für einen Betrieb aus Belgern-Schildau ist das eine konkrete Grundlage für die Anfrage nach weiterem Qualifizierungsbedarf. Die betriebliche Verwendung bleibt von der privaten Eignung des Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag zu unterscheiden.
Ein gemeinsam vereinbarter Unterricht bietet Raum für fachliche Rückfragen. Die vorgesehenen Übungen bleiben persönliche Lernaufgaben, bei denen die einzelnen Beschäftigten selbst mitarbeiten können.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Kursnachweis | Die absolvierte Qualifizierung |
| Hilfeaufzeichnung | Eine tatsächlich geleistete Erste Hilfe |
| Gebührenangaben | Die Abwicklung einer berechtigten Teilnahme |
Eine tatsächlich geleistete betriebliche Erste Hilfe ist zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt und vertraulich behandelt. Das Unternehmen stellt dafür einen geeigneten Dokumentationsweg bereit und informiert die Beschäftigten darüber. Solche Angaben betreffen ein konkretes Ereignis. Kursbescheinigungen belegen dagegen die absolvierte Qualifizierung. Die unterschiedlichen Gegenstände sollten erkennbar bleiben, damit die Informationen nachvollziehbar und mit dem jeweils erforderlichen Schutz verwendet werden können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für Gebührenübernahme und Verfahren gelten die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Besondere zusätzliche Leistungen werden mit ihrem tatsächlichen Umfang gesondert vereinbart.
Die eigene BG oder Unfallkasse bestimmen.
Die notwendigen Angaben mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Für jede Information steht ein eigener Zweck fest.
Die tatsächlich absolvierte Schulung prüfen.
Das konkrete Ereignis dokumentieren.
Den Zugriff auf Hilfeaufzeichnungen schützen.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit, da beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Beschreiben Sie den tatsächlichen Ausbildungsstand und stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle ab, welcher weitere Lehrgang für die jeweilige Person geeignet ist.
In der Regel ist die Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen und dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die betriebliche Vorgabe begründet keine allgemeine zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag.
Diese Aufwendungen ordnet die DGUV dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse bezieht sich auf die Gebühren. Die genannten weiteren betrieblichen Kosten sind damit nicht automatisch mit übernommen.
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