Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99438 Bad Berka sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,4 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

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15,4 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

Für Bad Berkaer Unternehmen gehören zur Ersten Hilfe sowohl qualifizierte Personen als auch eine funktionierende Organisation. Eine reguläre Schulung ersetzt die betrieblichen Angaben zu Meldewegen und Ansprechpersonen nicht. Ausbildung und Fortbildung werden mit einer ermächtigten Stelle organisiert; möglicher Inhouse-Unterricht wird für die Gruppe vereinbart.
Bevor Beschäftigte einen Kursplatz buchen, sollte ihr Schulungsauftrag feststehen. Brauchen sie eine erste Ausbildung für die betriebliche Ersthelferrolle oder eine Fortbildung? Das Unternehmen sammelt diese Angaben und stimmt die Teilnahme ab.
Für eine gemeinsame Veranstaltung in Bad Berka fragen Sie nach den Voraussetzungen eines Inhouse-Kurses. Dazu benötigt die Ausbildungsstelle Informationen zu Teilnehmerzahl, Räumen und gewünschtem Zeitraum. Erst ihre Bestätigung macht den Gruppentermin verbindlich. Einzelne öffentliche Kursplätze bleiben eine mögliche Form der Teilnahme.
Eine direkte Abrechnung berechtigter Gebühren folgt den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Fragen Sie vorab nach den benötigten Nachweisen und danach, ob das Angebot zusätzliche kostenpflichtige Leistungen enthält.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Vorgaben des Trägers für die Übernahme beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Der Unternehmer muss durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann. Das betrifft die tatsächlichen Verhältnisse am Arbeitsplatz. Ein Lehrgang behandelt grundlegende Fähigkeiten der Ersten Hilfe, während betriebliche Meldeeinrichtungen und die Organisation des Hilfeholens vor Ort bereitstehen müssen. Beide Aufgaben gehören zur Vorbereitung auf einen möglichen Hilfeanlass.
An einem regulären Lehrgang nehmen höchstens zwanzig Personen teil.
Qualifizierung und örtliche Organisation wirken zusammen.
Reguläre Aus- und Fortbildung.
Notwendige Hilfe herbeirufen und leiten.
Beschäftigte aktuell informieren.
Betriebliche Hinweise nennen die Erste-Hilfe-Einrichtungen, zuständige Personen, Notrufmöglichkeiten und das Verhalten bei Unfällen. Sie sind aktuell zu halten und in die Unterweisung einzubeziehen. Erste-Hilfe-Material muss zusätzlich in ausreichender Menge, schnell erreichbar, leicht zugänglich und geschützt bereitliegen. Verbrauchte oder unbrauchbare Mittel werden ersetzt. Diese Anforderungen bestehen neben der Qualifizierung der Ersthelfer.
Bezug
Kenntnisse und praktische Fähigkeiten
Bezug
Betriebliche Organisation
Bezug
Information der Versicherten
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Eine vereinbarte Inhouse-Durchführung hält denselben regulären Rahmen für die entsprechende Schulung der Beschäftigtengruppe ein.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Die regelmäßige Fortbildung gehört zur Erhaltung ihrer Qualifizierung. Das Unternehmen berücksichtigt den tatsächlichen Ausbildungsstand der eingesetzten Personen bei der Vorbereitung der entsprechenden Teilnahme.
Die reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung ist als Präsenzunterricht vorgesehen. Eigene praktische Übungen gehören dazu. Ein reines Onlineangebot erfüllt diesen regulären Rahmen nicht; für die Beschäftigten wird die entsprechende geeignete Schulung mit einer ermächtigten Stelle organisiert.