Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04539 Groitzsch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,9 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

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16,8 km vom Suchpunkt

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19,7 km vom Suchpunkt

Groitzsch · Sachsen
Ein Schulungsauftrag für Groitzscher Beschäftigte gehört zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation. Dafür wird betrachtet, wie viele geeignete Ersthelfende tatsächlich gebraucht werden und welchen anerkannten Qualifikationsstand die vorgesehenen Personen besitzen. Ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang ist eine Form der Ausbildung; er beantwortet die Organisationsfrage des Unternehmens nicht allein.

Kommen die Teilnehmenden von verschiedenen Standorten, braucht die Gruppenplanung einen gemeinsam erreichbaren Unterrichtsort. Stellen Sie zunächst fest, wer eine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer und wer eine Fortbildung benötigt. Danach lassen sich öffentliche Termine oder ein gemeinsamer Lehrgang anfragen.
Eine Inhouse-Schulung in Groitzsch setzt geeignete Räume und eine Zusage des Anbieters voraus. Nennen Sie die vollständige Adresse, beschreiben Sie den Raum und geben Sie die Teilnehmerzahl an. Auch der konkrete Beginn muss zur Arbeitsplanung passen.
Erfragen Sie vor der Buchung die Unterlagen für eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Weitere Kosten sollten im Angebot getrennt erkennbar sein.
Gegenstand
Die betriebliche Besetzung
Gegenstand
Die geeignete Person
Gegenstand
Die vereinbarte Veranstaltung
Für Art und Menge des Erste-Hilfe-Materials nennt die DGUV die Beschäftigtenzahl und vorhandene Gefährdungen als wesentliche Grundlagen. Räumliche Gegebenheiten können ebenfalls zur Organisation beitragen. Regelmäßige Kontrollen des Verbandkasteninhalts durch Ersthelfende gelten als bewährte Praxis, weil sie Verbrauch und nötiges Auffüllen überblicken können. Die Ausstattung wird auf die konkrete betriebliche Situation bezogen, nicht aus dem Namen eines Groitzscher Ortsteils abgeleitet.
Die tatsächliche Situation zugrunde legen.
Die Bezugsgröße der Besetzung kennen.
Geeignete ausgebildete Menschen vorsehen.
Die passende Ausstattung berücksichtigen.
Die DGUV bezieht die allgemeinen Zahlen auf anwesende Versicherte: Bei zwei bis zwanzig ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für andere Betriebe zehn Prozent. Für besondere Einrichtungen sind gesonderte Regelungen zu beachten. Diese Angaben beschreiben die erforderliche betriebliche Besetzung; die Teilnehmerzahl eines Lehrgangs ist eine andere Größe.
Für berechtigte Standardgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Weitergehende ausdrücklich bestellte Leistungen und eigener Arbeitgeberaufwand sind daneben gesondert zu betrachten. Der tatsächliche Umfang gehört in die Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle.
Die nötigen Verfahrensangaben klären.
Gewünschte weitere Leistungen beschreiben.

Eine neue Ersthelferaufgabe allein verlangt nicht für jede Person eine erneute Grundausbildung. Anerkannte einschlägige Ausbildungen werden berücksichtigt. Danach kann ein Groitzscher Unternehmen passende öffentliche Teilnahmen anfragen oder einen geeigneten Inhouse-Lehrgang mit der Ausbildungsstelle ausdrücklich vereinbaren.

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit können beraten. Bei Fragen zur tatsächlichen betrieblichen Ersten Hilfe steht auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers als Ansprechpartner zur Verfügung. Beschreiben Sie dafür den konkreten betrieblichen Sachverhalt.
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden einbezogen. Diese Regel betrifft die betriebliche Aufgabe und schafft keine pauschale Zweijahresfrist für private Führerscheinnachweise.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung erfordert Präsenz mit praktischen Übungen. Beschäftigte sollen die vorgesehenen Handlungen selbst üben können. Ein reiner Informationsversand oder eine ausschließlich digitale Darstellung ersetzt diesen Ausbildungsrahmen nicht.