Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09385 Lugau/Erzgeb. sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,4 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

Für Lugauer Beschäftigte sind vollständig verfügbare und funktionsfähige Unterrichtsmittel eine Bedingung des regulären Lehrgangs. Dazu kommt eine gedruckte Teilnehmerinformation. Der betriebliche Auftrag wird mit einer ermächtigten Stelle vorbereitet; Ausbildung und Fortbildung haben jeweils ihren vorgesehenen Unterrichtsrahmen.
Die Adresse des Unternehmens ist nicht automatisch die Adresse des Unterrichts. Wenn Sie eine Inhouse-Schulung in Lugau wünschen, nennen Sie dem Anbieter den vorgesehenen Raum und Standort ausdrücklich. Dazu kommen die Gruppengröße und die benötigte Schulungsart.
Prüfen Sie vor der Anfrage, wer neu ausgebildet wird und bei wem eine Fortbildung ansteht. Unterschiedliche Voraussetzungen können getrennte Anmeldungen erfordern. Einzelne Beschäftigte lassen sich gegebenenfalls in öffentliche Lehrgänge einplanen.
Lassen Sie sich die Durchführung schriftlich bestätigen. Bei berechtigten betrieblichen Kursgebühren ist die direkte Abrechnung nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers möglich; erforderliche Nachweise und mögliche Zusatzkosten sollten vor einer verbindlichen Zusage geklärt sein.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Alle Teilnehmenden erhalten eine Informationsschrift über die Lehrinhalte. Sie muss mindestens den Inhalten der DGUV Information 204-007 Handbuch zur Ersten Hilfe entsprechen. Elektronische Medien können ergänzend angeboten werden; sie ersetzen die Printversion nicht. Diese Vorgaben betreffen die Teilnehmerunterlagen sowohl der regulären Ausbildung als auch der Fortbildung für betriebliche Ersthelfer.
Demonstrations- und Übungsmaterialien unterliegen hygienischen Anforderungen. Insbesondere Geräte für das Üben von Atemspende und Herzdruckmassage müssen nachweislich desinfiziert werden. Die DGUV sieht einen Hygieneplan vor, der die hygienischen Maßnahmen erfasst. Die Übungsmaterialien müssen in einwandfreiem hygienischem Zustand sein. Eine nochmalige Nutzung bereits verwendeter Verbandmaterialien ist nach den Anforderungen nicht zulässig.
Einordnung
Vollzählig und funktionstüchtig
Einordnung
Mittel für den vorgesehenen Unterricht
Einordnung
Unterlage für die lernende Person
Unterrichtsmittel und persönliche Unterlage haben verschiedene Gegenstände.
Vollständig und funktionstüchtig verfügbar.
Mittel für praktische Lernaufgaben.
Gedruckte Unterlage im regulären Lehrgang.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Kursgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Vorgaben einordnen.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Dazu kommen Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten. Auch eine für die Gruppe vereinbarte Inhouse-Durchführung berücksichtigt den vollständigen regulären Rahmen der entsprechenden Schulung.
Ein regulärer Lehrgang ist für höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Die Grenze betrifft die tatsächliche Unterrichtsgruppe. Die benötigte qualifizierte Ersthelferbesetzung im Betrieb wird anhand der betrieblichen Anforderungen beurteilt, nicht allein nach der Größe einer einzelnen Lehrgangsgruppe.
Voraussetzung sind ein tatsächlicher Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle und ein zeitlicher Abstand von höchstens zwei Jahren. Beide Bedingungen sind gemeinsam erforderlich. Die frühere private Nutzung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs noch nicht.
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