Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95119 Naila sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,4 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

17,5 km vom Suchpunkt

28,0 km vom Suchpunkt

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28,8 km vom Suchpunkt

Betriebliche Ersthelfer übernehmen eine Aufgabe, für die persönliche Eignung und Qualifizierung zusammengehören. Nailaer Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung öffentlich oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Die Vorbereitung richtet sich an tatsächliche Personen und deren vorhandenen Ausbildungsstand; der reguläre Lehrgang vermittelt grundlegende Kenntnisse und praktische Fähigkeiten.
Eine Person musste den betrieblichen Kurs früher verlassen. Fragen Sie die Ausbildungsstelle, wie die tatsächliche Teilnahme einzuordnen ist und welche weiteren Schritte erforderlich sind. Im Nailaer Betrieb sollte daraus nicht ungeprüft eine abgeschlossene Ausbildung oder Fortbildung werden.
Auch bei einem Inhouse-Termin im Unternehmen entscheidet die konkrete Kurssituation über die nächsten Absprachen. Geben Sie der Schule die nötigen Angaben und lassen Sie eine eventuell erforderliche weitere Anmeldung bestätigen. Eine interne Notiz über den Abbruch ist keine Teilnahmebescheinigung. Erst mit der geklärten Rückmeldung lässt sich die Person verlässlich in die weitere Ersthelfer-Planung einordnen.
Im nationalen Ausbildungsrahmen gehört auch das Absetzen eines Notrufs zu den Lerninhalten. Die Betreuung betroffener Menschen wird mit weiteren Hilfeleistungen verbunden. Die praktische Schulung umfasst damit mehr als einzelne Handgriffe. Für die betriebliche Gruppe kann das Anlass sein, Fragen an den gerade behandelten Aufgaben zu formulieren. Die Lehrkraft führt durch den vorgesehenen Unterricht und ordnet die praktischen Lernschritte in diesen geeigneten Rahmen ein.
Der tatsächliche Bedarf steht vor der Auswahl.
Die vorgesehene Rolle verständlich machen.
Die persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
Den passenden weiteren Qualifizierungsweg klären.
Die DGUV nennt persönliche, körperliche und psychische Voraussetzungen sowie Motivation als Gesichtspunkte der Eignung. Der Arbeitgeber wählt geeignete Personen aus. Ein Gespräch kann verdeutlichen, welche Ersthelferaufgabe im Unternehmen vorgesehen ist und welche anerkannten Qualifikationen schon vorliegen. Für den Nailaer Betrieb entsteht daraus eine konkrete Grundlage der Anfrage. Der passende weitere Lehrgang wird anhand des tatsächlichen Qualifizierungsbedarfs betrachtet, während eine verfügbare Veranstaltung nur eine organisatorische Möglichkeit ist.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Person | Die Eignung für die Ersthelferaufgabe |
| Vorqualifikation | Der passende weitere Lehrgang |
| Lerninhalt | Die grundlegende fachliche Ausrichtung |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle, für welche Teilnehmenden eine Gebührenübernahme durch die zuständige BG oder Unfallkasse infrage kommt. Die notwendigen Angaben richten sich nach dem jeweiligen Abrechnungsverfahren.
Die eigene BG oder Unfallkasse feststellen.
Die benötigten Angaben mit der Ausbildungsstelle klären.
Ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang kann die Beschäftigten zusammenführen. Die praktischen Aufgaben benötigen weiterhin eigene Mitarbeit und Rückfragen zu den Erklärungen der Lehrkraft.

Nach den DGUV-Hinweisen ist das möglich, wenn der Kurs höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Beide Voraussetzungen werden gemeinsam am tatsächlichen persönlichen Nachweis betrachtet.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese betriebliche Vorgabe begründet keine allgemeine zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Erste-Hilfe-Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag.
Die DGUV weist darauf hin, dass beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen und diese Wahl in Zweifelsfällen möglich ist. Teilen Sie den tatsächlichen Ausbildungsstand mit, damit der passende weitere Lehrgang mit der Ausbildungsstelle abgestimmt werden kann.