Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 54439 Saarburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
17,7 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

23,8 km vom Suchpunkt

24,3 km vom Suchpunkt

31,1 km vom Suchpunkt

33,2 km vom Suchpunkt

Saarburger Unternehmen organisieren die reguläre Qualifizierung mit einer ermächtigten Stelle. Der DGUV-Lernrahmen unterscheidet Demonstrationen der Lehrkraft und Übungen der Teilnehmenden. Zu den Unterrichtsmitteln gehören auch besondere Übungsgeräte. Eine mögliche Inhouse-Veranstaltung wird für die konkrete Gruppe unter den Bedingungen der entsprechenden regulären Schulung vereinbart.
Ein freier Termin allein entscheidet noch nicht über die passende Schulung. Lassen Sie im Unternehmen festlegen, ob die angemeldeten Beschäftigten eine Ausbildung oder eine Fortbildung benötigen. Bei wenigen Personen können einzelne Plätze in einem öffentlichen Kurs den Bedarf decken.
Für einen Inhouse-Kurs nennen Sie den Standort in Saarburg, die Gruppengröße und den vorgesehenen Raum. Der Anbieter prüft die Durchführungsbedingungen; eine Anfrage ist noch keine Zusage. Besprechen Sie auch, wer die Unterlagen der Teilnehmenden vorbereitet.
Eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Klären Sie dessen Verfahren vor der Buchung und lassen Sie mögliche weitere Kosten im Angebot ausweisen.
| Gegenstand | Einordnung |
|---|---|
| Ausbilderdemonstration | Vorführung eines praktischen Inhalts |
| Teilnehmerübung | Eigene praktische Beschäftigung |
| Geräte und Verbandmaterial | Demonstrations- und Übungsmittel |
Vorführung, eigene Aufgabe und Ausstattung gehören zur Gestaltung des Unterrichts.
Vorführung durch die Lehrkraft im Lernrahmen.
Eigene Bearbeitung einer praktischen Aufgabe.
Geräte und Verbandmaterial im Unterricht.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Übernahmevorgaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten einplanen.
Der DGUV-Lernrahmen kennzeichnet praktische Inhalte als Ausbilderdemonstration oder Teilnehmerübung. Beispielsweise ist die Rettung aus dem Gefahrenbereich als Demonstration eingeordnet, die Wundversorgung mit Verbandmitteln dagegen als Teilnehmerübung. Für den Notruf sowie psychische Betreuung und Wärmeerhalt nennt der Rahmen jeweils die Bearbeitung im Fallbeispiel. Die Handhabung einer Kälte-Sofortkompresse ist als Demonstration benannt.
Die DGUV-Anforderungen nennen Übungsgeräte zur Wiederbelebung und ein AED-Demonstrations- beziehungsweise Trainingsgerät. Daneben stehen Materialien wie Dreiecktücher, Verbandpäckchen und Wundauflagen. Außerdem enthält die Ausstattungsanforderung eine Decke, eine Rettungsdecke, eine Schere sowie eine Kälte-Sofortkompresse. Die notwendigen Unterrichtsmittel müssen vollständig und funktionstüchtig für den Lehrgang zur Verfügung stehen.

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Zusätzlich sind Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten vorgesehen. Der vollständige reguläre Rahmen gilt auch für eine entsprechend vereinbarte Inhouse-Durchführung der Schulung für die Gruppe.
Ein regulärer Lehrgang umfasst höchstens zwanzig Teilnehmende. Die Obergrenze bezieht sich auf den Unterricht. Die erforderliche qualifizierte Ersthelferbesetzung im Betrieb wird anhand seiner Anforderungen beurteilt, nicht allein aus der Größe einer einzelnen Lehrgangsgruppe abgeleitet.
Dafür sind der tatsächliche Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle und ein zeitlicher Abstand von höchstens zwei Jahren erforderlich. Beide Voraussetzungen müssen vorliegen. Eine frühere private Verwendung des Nachweises allein bestätigt die betriebliche Eignung der absolvierten Schulung nicht.