Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 21762 Otterndorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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18,5 km vom Suchpunkt

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31,8 km vom Suchpunkt

Ein geeigneter Lehrgang vermittelt betrieblichen Ersthelfern Kenntnisse und praktische Fähigkeiten. Otterndorfer Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung passend zur Vorbildung organisieren. Eine vereinbarte Inhouse-Schulung bringt die Gruppe zusammen; fachliche Lerninhalte und die spätere betriebliche Aufgabenübertragung bleiben dabei jeweils wichtige Bezugspunkte.
Der für den Inhouse-Kurs reservierte Raum steht kurzfristig nicht mehr zur Verfügung. Melden Sie das der Ausbildungsstelle, bevor Sie im Otterndorfer Betrieb einfach einen anderen Raum ausschildern. Die Bedingungen für praktische Übungen können sich mit dem neuen Ort ändern.
Beschreiben Sie die vorgesehene Alternative und lassen Sie bestätigen, ob der vereinbarte Ausbildungs- oder Fortbildungstermin dort durchgeführt werden kann. Aktualisieren Sie erst danach Zugang und Treffpunkt in der Einladung. Kann keine geeignete Lösung vereinbart werden, muss der weitere Kursplan ausdrücklich abgestimmt werden. Eine interne Raumreservierung ersetzt die Rückmeldung des Unterrichtsanbieters nicht.
Die Auswahl geeigneter Personen trifft der Arbeitgeber. Für die Bestellung besteht nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Formvorgabe; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Sie betrifft die Aufgabe im Unternehmen. Die Teilnahmebescheinigung eines Lehrgangs dokumentiert dagegen die absolvierte Qualifizierung. Auch wenn mehrere Beschäftigte gemeinsam geschult werden, bleiben diese beiden Gegenstände unterscheidbar. Für den Betrieb ist hilfreich, die vorgesehene Rolle mit den betreffenden Personen ausdrücklich zu besprechen.
Die Vorbereitung umfasst verschiedene Aufgaben.
Grundlegende Themen einschließlich Schutzverhalten kennenlernen.
Den passenden Lehrgang absolvieren.
Die betriebliche Aufgabe nachvollziehbar festhalten.
Zum nationalen Ausbildungsrahmen gehört auch das eigene Schutzverhalten mit Hygieneaspekten. Es wird zusammen mit weiteren grundlegenden Hilfeleistungen behandelt. Für die betriebliche Gruppe ist das ein sinnvoller fachlicher Blick auf den Lehrgang: Die Situation der helfenden Person wird ebenfalls berücksichtigt. Fragen können an einer vorgesehenen Lernaufgabe besprochen werden. Wie diese Aufgabe praktisch bearbeitet wird, vermittelt die Lehrkraft im geeigneten Unterricht unter den entsprechenden Ausbildungsbedingungen.
Für übernahmefähige Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Besondere zusätzliche Leistungen werden ausdrücklich gesondert vereinbart.
Die eigene BG oder Unfallkasse bestimmen.
Die notwendigen Angaben mit der ermächtigten Schule abstimmen.
Ein gemeinsamer Unterricht bietet Gelegenheit zu Rückfragen am behandelten Thema. Die einzelnen Beschäftigten brauchen dennoch eigene Lerngelegenheiten und eine verständliche Anleitung durch die Lehrkraft.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Unterricht | Die vorgesehenen fachlichen Lernaufgaben |
| Kursnachweis | Die absolvierte Qualifizierung |
| Bestellung | Die betriebliche Aufgabenübertragung |
Die DGUV nennt diese Möglichkeit, weil beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Beschreiben Sie den tatsächlichen Qualifikationsstand bei der Ausbildungsstelle und stimmen Sie auf dieser Grundlage ab, welcher weitere Lehrgang für die Person passend ist.
Üblicherweise sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Zwanzig dürfen auch mit Ausbildungshelfer nicht überschritten werden. Für bereits von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeiten.
Die DGUV ordnet diese Aufwendungen dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft die Gebühren. Die genannten weiteren betrieblichen Kosten sind damit nicht automatisch mit übernommen.