Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48612 Horstmar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,3 km vom Suchpunkt

8,0 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

19,4 km vom Suchpunkt

Horstmarer Betriebe berücksichtigen aktuelle Informationen zur Ersten Hilfe am Arbeitsplatz. Die qualifizierte Besetzung richtet sich nach den betrieblichen Anforderungen; bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Die reguläre Qualifizierung und eine mögliche Inhouse-Durchführung werden mit einer ermächtigten Stelle vorbereitet.
Die Kurswahl sollte vom Bedarf der Beschäftigten ausgehen. Wer wird neu zum betrieblichen Ersthelfer ausgebildet, bei wem steht eine Fortbildung an? Stellen Sie diese Angaben zusammen, bevor Sie Termine vergleichen.
Für Inhouse-Unterricht in Horstmar braucht der Anbieter Informationen zu Räumen und Gruppengröße. Lassen Sie die Durchführungsbedingungen bestätigen. Einzelne Personen können auch öffentliche Kursplätze prüfen, wenn keine gemeinsame Veranstaltung erforderlich ist.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Fragen Sie nach den verlangten Nachweisen und lassen Sie zusätzliche Leistungen mit ihren Kosten im Angebot aufführen. Das gehört vor eine verbindliche Buchung.
Sind beispielsweise zwölf Versicherte im Betrieb anwesend, fällt die Situation unter die Vorgabe für zwei bis zwanzig anwesende Versicherte. Mindestens ein entsprechend qualifizierter Ersthelfer muss dann zur Verfügung stehen. Das Beispiel bezieht sich auf die tatsächliche Anwesenheit. Es beschreibt eine Mindestbesetzung am Arbeitsplatz und keine Kursgruppengröße. Eine Zahl geplanter Lehrgangsteilnehmender wird daher als anderer Gegenstand der betrieblichen Vorbereitung betrachtet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Vorgaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Betriebliche Information und Mindestbesetzung erfüllen verschiedene Aufgaben.
Aktuelle Informationen bekannt machen.
Mindestbesetzung von einem Ersthelfer.
Eigener Gegenstand der Schulungsplanung.
Die betrieblichen Hinweise zur Ersten Hilfe enthalten auch Angaben zum Personal der Ersten Hilfe. Diese Informationen müssen aktuell gehalten werden. Ändern sich die personellen Angaben, werden die Hinweise auf die tatsächliche betriebliche Situation bezogen. Für die Beschäftigten ist damit erkennbar, welche Personen zur vorgesehenen Organisation gehören. Die Aktualität der Angaben betrifft eine konkrete Aufgabe im Unternehmen und wird bei der Vorbereitung der betrieblichen Informationen berücksichtigt.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
| Gegenstand | Einordnung |
|---|---|
| Betriebliche Hinweise | Information und Unterweisung |
| Beispiel: zwölf anwesende Versicherte | Mindestens ein qualifizierter Ersthelfer |
| Geplante Lehrgangsteilnehmende | Schulungsgruppe betrachten |

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von 45 Minuten. Dazu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Der vollständige reguläre Rahmen bleibt auch bei einer für die Gruppe vereinbarten Inhouse-Durchführung der entsprechenden Schulung maßgeblich.
Höchstens zwanzig Teilnehmende sind für einen regulären Lehrgang vorgesehen. Die Grenze betrifft die tatsächliche Gruppe im Unterricht. Die erforderliche qualifizierte Ersthelferbesetzung am Arbeitsplatz wird nach den betrieblichen Anforderungen betrachtet, unabhängig von der Größe einer einzelnen Schulungsgruppe.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Die frühere private Nutzung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs noch nicht.