Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16766 Kremmen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,0 km vom Suchpunkt

4,1 km vom Suchpunkt

5,3 km vom Suchpunkt

12,9 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

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Betriebliche Ersthelfer benötigen geeignete Qualifikation für ihre Aufgabe. Kremmener Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung anhand der tatsächlichen Voraussetzungen organisieren. Ein öffentlicher Lehrgang oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung betrifft diese Qualifizierung; die vertrauliche Dokumentation später geleisteter Hilfe bleibt daneben eine eigene betriebliche Aufgabe.
Nach dem betrieblichen Kurstag liegt im Kremmener Unternehmen noch die ursprüngliche Anmeldeliste vor. Gleichen Sie sie mit den tatsächlichen Teilnahmen und den ausgestellten Unterlagen ab. Personen, die kurzfristig fehlten, sollten nicht allein aufgrund ihrer früheren Anmeldung als geschult geführt werden.
Offene Fragen zur Ausbildung oder Fortbildung klären Sie mit der Ausbildungsstelle. Auch bei einem Inhouse-Termin ist der durchgeführte Unterricht von der zunächst geplanten Gruppe zu unterscheiden. Halten Sie fest, welcher Bedarf offen bleibt, bevor der nächste Kurs angefragt wird. So entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere betriebliche Planung.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Kursnachweis | Die absolvierte Qualifizierung |
| Hilfeaufzeichnung | Eine tatsächlich geleistete Erste Hilfe |
| Gebührenangaben | Die Abwicklung einer berechtigten Teilnahme |
Nach den DGUV-Hinweisen kann eine frühere Führerscheinschulung für die betriebliche Qualifizierung berücksichtigt werden, wenn sie höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Diese Voraussetzungen werden gemeinsam am tatsächlichen Nachweis betrachtet. Für ein Kremmener Unternehmen entsteht daraus eine konkrete Frage an die Ausbildungsstelle. Die betriebliche Verwendung ist vom privaten Fahrerlaubnisantrag zu unterscheiden, bei dem ein geeigneter Erste-Hilfe-Nachweis unbefristet gilt.
Eine gemeinsam vereinbarte Schulung bietet einen Rahmen für die Gruppe. Eigene Übungen helfen den einzelnen Beschäftigten, Erklärungen nachzuvollziehen und Rückfragen am behandelten Thema zu stellen.
Für Gebührenübernahme und Abrechnung gelten die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Besondere weitere Leistungen werden mit ihrem Umfang gesondert vereinbart.
Die eigene BG oder Unfallkasse bestimmen.
Die notwendigen Angaben mit der ermächtigten Schule abstimmen.
Betriebliche Erste-Hilfe-Leistungen sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt und vertraulich behandelt. Das Unternehmen sollte dafür einen geeigneten Dokumentationsweg bereitstellen, den die Beschäftigten kennen. Die Angaben beziehen sich auf tatsächliche Hilfeleistungen und sind damit von Schulungsbescheinigungen zu unterscheiden. Während die Kursunterlagen die Qualifizierung dokumentieren, unterstützen die Hilfeaufzeichnungen die Nachvollziehbarkeit eines konkreten Ereignisses unter entsprechend geschütztem Umgang mit den Informationen.
Verschiedene Dokumente erfüllen verschiedene Aufgaben.
Die tatsächlich absolvierte Schulung prüfen.
Das konkrete Ereignis nachvollziehbar festhalten.
Den Zugriff auf Hilfeaufzeichnungen schützen.
In der Regel sollen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese betriebliche Vorgabe begründet keine allgemeine zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Erste-Hilfe-Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag.
Die DGUV weist auf diese Möglichkeit hin, weil der reguläre Umfang beider Lehrgangsarten jeweils neun Unterrichtseinheiten beträgt. Beschreiben Sie den tatsächlichen Qualifikationsstand, damit der geeignete weitere Lehrgang mit der Ausbildungsstelle abgestimmt werden kann.
Nach den DGUV-Hinweisen besteht keine verbindliche Formvorgabe, eine schriftliche Bestellung wird jedoch empfohlen. Diese Festlegung betrifft die betriebliche Übertragung der Aufgabe. Der Nachweis einer absolvierten Schulung dokumentiert dagegen die Qualifizierung.